Sabsch201
Guten Tag Frau Bader,
ich befinde mich derzeit in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Durch den Erhalt des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld meines Arbeitgebers bekomme ich einige Monate weniger Elterngeld ausbezahlt, als ich Elternzeit beantragt habe.
Nun ist meine Frage: Ab wann darf ich wieder arbeiten gehen? Nach letztmaligem Erhalt des Elterngeldes oder nach ablauf der Elternzeit?
Ich danke Ihnen vorab für Ihre Mühe
Hallo, so wie Sie es beantragt haben. Liebe Grüße NB
mellomania
So wie es mit deinem AG ausgemacht ist. Wenn du während des EG Bezugs arbeitest, wirds angerechnet du musst aber mit deinem AG sprechen. Ohne sein Einverständnis kannst du nicht zurück kommen in der elternzeit
Sabsch201
@Mellomania mir ist klar, das ich das mit dem AG absprechen muss. Die Frage wäre ab wann ich ohne abzüge bzw ganz normal wieder arbeiten kann. Wenn der EG bezug endet, also ich kein geld mehr bekomme. Oder richte ich mich nach den Datum das ixh angegeben habe dür den Bezug von EG, also zwei jahre. Ich bin verwirrt...
mellomania
Du verwechselst was EG bekommt man nicht 2 Jahre. Sondern längstens bis zum 22. Lebensmonat, wenn man EG plus hat. Wenn kein EG mehr kommt, kannst in ez eine tz arbeiten bis höchstens 30h. Mit Zustimmung des AG eben. Danach musst gucken ob du deinen vorherigen Vertrag wieder erfüllen kannst oder nicht. Wenn nicht könntest das 3. Jahr ez inkl. Einer tz dranhängen noch.
Ani123
Wie viele Monate bekommen sie EG? Wenn sie vor Ablauf der EZ wieder arbeiten möchten muss ihr AG zustimmen. Wenn er zustimmt gibt es zwei Möglichkeiten: 1) TZ in EZ. Je nachdem wann das Kind geboren ist sind bis zu 32 Wochenstunden möglich (wenn ab September 2021 geboren ist, sonst 30 Stunden). 2) die EZ wird vorzeitig beendet. Ihr alter Vertrag bekommt Gültigkeit. Mit einer Frist von 7 Wochen können sie auch das 3. Jahr EZ anhängen. Ihr AG kann das nicht ablehnen. Hat ihr AG keine geeignete Stelle in TZ in EZ für sie können sie auch TZ in EZ bei einem anderen AG arbeiten. Dem muss ihr AG allerdings zustimmen. Sie können auch während des EG-Bezuges arbeiten. Je nachdem wieviel EG sie bekommen wirkt es sich verschieden darauf aus. Es kommt auch mit drauf an wieviele Stunden sie arbeiten möchten. Sie könnten auch bei der EG-Stelle anrufen un nachfragen wieviel sie zum EG dazu verdienen können und wieviel Abzug sie z. B bei Summe X als Abzug hätten.
Frau_H.
Im folgenden Monat nach der letzten EG-Auszahlung kann man doch ganz ohne Begrenzung wieder Geld verdienen, oder habe ich das falsch in Erinnerung? (Zustimmung des AGs vorausgesetzt bei Verkürzung der beantragten Elternzeit).
Mitglied inaktiv
Mich wundert dass die AP länger Elternzeit gemeldet hat als sie Elterngeld bekommt. @ap.... Du kannst Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Ohne Abzug geht das im Folgemonat des letzten Elterngeld
Bone
Was ist daran ungewöhnlich? Machen die meisten.
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