EZ 1,5 Jahre beantragt, aber nach 1 Jahr wieder arbeiten? Gehalt angerechnet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: EZ 1,5 Jahre beantragt, aber nach 1 Jahr wieder arbeiten? Gehalt angerechnet?

Liebe Frau Bader, ich habe 18 Monate Elternzeit beantragt und bekomme das Elterngeld in den ersten 12 Monaten ausgezahlt. Gerne würde ich jedoch schon nach 12 Monaten (also in Monat 13) ca. 10 Stunden die Woche wieder arbeiten. Muss ich etwas von diesem Gehalt an die Elterngeldstelle abgeben bzw. wird mir etwas von meinem Gehalt angerechnet? Ich erhalte ab Monat 13 ja keine Bezüge mehr von der Elterngeldstelle, habe jedoch offiziell 18 Monate beantragt. Und: Was muss ich beachten, dass mein anschließender Vertrag nach 18 Monaten (Teilzeit in Elternzeit mit 20 Stunden wöchentlich) unberührt bleibt, wenn ich doch vorher mit 10 Stunden wieder anfange? Danke vielmals für Ihre Bemühungen und Ihre Antwort im Voraus! Herzliche Grüße Katarzyna

von Katarzyna2018 am 10.12.2018, 15:32



Antwort auf: EZ 1,5 Jahre beantragt, aber nach 1 Jahr wieder arbeiten? Gehalt angerechnet?

Hallo, 1. Nein, ab Monat 13 nicht. 2. Auf die Formulierung im Zusatzvertrag. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2018



Antwort auf: EZ 1,5 Jahre beantragt, aber nach 1 Jahr wieder arbeiten? Gehalt angerechnet?

Nein, wird nicht angerechnet. Wenn Du nicht länger wie 18 Monate EZ gemeldet hast, dann arbeitest du danach auch nicht innerhalb der EZ, sondern dein Vertrag wird dauerhaft auf 20 Stunden gekürzt. Solltest du vorher mit 10 Std einsteigen wollen, dann achte darauf das es bis zum Beginn der 20 Std befristet ist. Noch besser, sofern du eigentlich einen Vertrag hast der mehr wie 20 Std beträgt, versuch die EZ zu verlängern auf mindestens 2 Jahre. kann der AG zustimmen, muss er aber nicht.

von Felica am 10.12.2018, 17:44



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