Frage:
Nach Hausfrauen Dasein wieder arbeiten
Guten Tag,
wenn man nach der Elternzeit noch als Hausfrau zu Hause bleibt und dann nach ein paar Jahren wieder arbeiten geht und dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht, dann hat man aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und da man ja noch seinen Mann hat, der für einen aufkommen kann auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, das ist korrekt? Aber wie wäre es, wenn man sich getrennt hat und keinen Partner hat der für ein aufkommen kann wie es bisher war, wo man es sich leisten konnte Hausfrau zu sein und nun möchte man wieder arbeiten gehen?
Und welchen Einfluss hat es wohl, wenn man zwei Jahre als Hausfrau zu Hause ist bezüglich der Rente später, ich weiß dass es Anrechnungszeiten bzw Berücksichtigungszeiten gibt, aber was genau bedeutet dies bezüglich des Rentenbeitrags den man später bekommt?
Vielen Dank!
von
AA19
am 22.01.2019, 16:46
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Nach Hausfrauen Dasein wieder arbeiten
Hallo,
wenn man sich getrennt hat man trotzdem noch ein Mann, der für einen aufkommen muss. Es wird zuerst einmal geprüft werden, inwieweit er Unterhalt für sie und die Kinder/ das Kind leisten kann. Ansonsten können Sie Harz IV bekommen.
Die Zeiten zählen im übrigen für die Rente nicht mit ein, da Sie weder eingezahlt haben noch in Elternzeit waren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2019
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Nach Hausfrauen Dasein wieder arbeiten
Falls du nicht so schnell selber eine Arbeitsstelle findest, kannst du Hartz IV beantragen; da wird dir auch bei der Suche nach einer Arbeit geholfen, bzw. du bist dann verpflichtet, dich um eine Arbeitsaufnahme zu bemühen.
von
3wildehühner
am 22.01.2019, 17:02
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Nach Hausfrauen Dasein wieder arbeiten
Ob du Anspruch auf ALG hast, hängt davon ab, wie lange du zu Hause warst und ob du vorher Einkommen erwirtschaftet hast. Nach 2 Jahren hast du Anspruch auf ALG - aber es wird eben nicht nach deinem letzten Gehalt berechnet, sondern fiktiv - was eben deutlich weniger ist. Das ist unabhängig von einer Trennung.
Das Gehalt des Partners wird erst bei den anderen Sozialleitungen berücksichtigt (Wohngeld, H4 etc)
von
cube
am 22.01.2019, 17:39
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Nach Hausfrauen Dasein wieder arbeiten
Bei Trennung muss dein ex Unterhalt zahlen fürs Kind, evtl. Betreuungsunterhalt für dich...
Mitglied inaktiv - 22.01.2019, 18:06
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Nach Hausfrauen Dasein wieder arbeiten
Ich war immer arbeiten, dann drei Jahre in Elternzeit, dann zwei Jahre Hausfrau. Danach würde man also noch Arbeitslosengeld 1 bekommen, wenn man nicht sofort etwas findet?
von
AA19
am 22.01.2019, 19:21
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Nach Hausfrauen Dasein wieder arbeiten
Nein, nach 5 Jahren Auszeit nicht mehr ALG1. Die EZ zählt ja nicht als "Arbeitszeit".
Nach 5 Jahren ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen gibt es kein ALG mehr, da greifen die anderen Sozialleistungen.
Solange ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet (ob verheiratet oder nicht), also einen gemeinsamen Haushalt führt, ist erst mal dein Mann/Partner monetär für dich verantwortlich. Das heißt, verdient er genug, gibts gar nichts.
Trennt ihr euch (Auszug!), gibt es ja das Trennungsjahr, innerhalb dessen der eine Ehepartner dem nicht erwerbstätigen oder wenig verdienendem anderen Ehepartner Trennungsunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle zahlen muss. Der Unterhalt endet mit der Scheidung, Versöhnung oder wenn nach einem Jahr keine Scheidung erfolgt ist, die Trennung aber aufrecht erhalten bleibt.
Der Anspruch muss schriftlich (ggf. Anwalt) geltend gemacht werden.
Nach der Scheidung besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn es wichtige Gründe gibt, die den nun Ex-Partner vom Erwirtschaften eigenen Einkommens abhalten.
Beide Unterhalte gibt es nur, wenn noch nicht volljährige Kinder vorhanden sind.
von
cube
am 23.01.2019, 09:11
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Nach Hausfrauen Dasein wieder arbeiten
Hallo Cube, bekommt die Frau nicht nur Unterhalt für sich solange das Kind noch nicht drei Jahre ist?
von
AA19
am 23.01.2019, 13:22
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Nach Hausfrauen Dasein wieder arbeiten
Aber den Trennungsunterhalt gibt es auch, wenn man nicht verheiratet war? und den späteren Unterhalt nach dem einen Jahr gibt es den auch nur wenn man verheiratet war? Was können wichtige Gründe sein? Wenn ich nur halbtags arbeiten kann wegen der Betreuung meines Kindes und dann nicht genug verdiene um Wohnung und Unterhalt zu bezahlen dann bekomme ich wahrscheinlich eher was als Sozialleistung dazu als von meinem Ex Partner? Muss man erst seine Ersparnisse und privaten Rentenvorsorgen aufbrauchen bevor man Sozialleistungen dazu bekäme und wo ist hier der Grenzwert, also wie viel müsste ich verdienen um überhaupt etwas dazu bekommen zu können?
Wie viel Jahre Auszeit kann man denn nehmen um noch Arbeitslosengeld 1 zu bekommen- ich habe mal was von drei Jahren zu Hause und dann aber auch wieder von 4 Jahren zu Hause gelesen?
von
AA19
am 23.01.2019, 13:27
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Nach Hausfrauen Dasein wieder arbeiten
Also:
Bei einer Trennung mit Kindern unter 3 Jahren kann die Mutter bis zum 3. LJ Betreuungsunterhalt bekommen.
Das geht auch, wenn man nicht verheiratet ist/war.
Trennungsunterhalt gibt es nur für Ehepartner.
Länger als 1 Jahr Trennungsunterhalt gibt es nur bei wichtigen Gründen wie der Ehepartner ist durch Krankheit langfristig nicht in der Lage, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen und diese Krankheit bestand schon zu Ehezeiten.
Du musst immer im Kopf haben: beide haben eine Erwerbsobliegenheit. Beide sind verpflichtet, für ein genügend großes Einkommen zu sorgen. Du zB um dich selbst zu versorgen, dein Ex-Mann um Unterhalt für euer Kind zu zahlen. Keiner von euch darf sein Einkommen bewusst mindern.
Also sowas wie sich nur auf TZ-Stellen zu bewerben und dann anzuführen, dass man ja nur so wenig verdient, geht nicht. Du darfst auch nicht hingehen und trotz Möglichkeit eines Vollzeit-Kita-Platzes nur Halbtags buchen und dann sagen, du könntest wegen der Betreuung ja gar nicht voll arbeiten. Genau so wenig darf ein gut verdienender Elternteil sich sozusagen absichtlich Gehältlich verschlechtern um weniger Unterhalt zahlen zu müssen.
Ab Schule wird es sehr schwer zu begründen, warum du nur halbtags arbeiten kannst, wo du doch Anspruch auf eine Betreuung nach der Schule hast und eben auch mindestens 75% wenn nicht sogar VZ arbeiten zu können.
Der Trennungsunterhalt soll dir einen angemessenen Zeitraum geben, innerhalb dessen du die Pflicht hast, dich um einen Job zu bemühen (oder euch wieder zu vertragen) Damit du auf Grund gemeinsamer ehelicher Entscheidungen wie zB "Frau bleibst erst mal zu Hause" eben nicht von heute auf morgen ohne irgendetwas da stehst. Und dann - siehe Erwerbsobliegenheit.
ALG 1 bekommt man nur, wenn man innerhalb der letzten 2 Jahre ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen bezogen hat. Du bist da einfach raus. Du warst 5 Jahre zu Hause - damit fällst du eben aus den ALG-Bezügen raus, da du zu lange eben nichts erwirtschaftet und in die entsprechenden Töpfe eingezahlt hast.
Letztendlich ist es so: verlass dich nicht auf irgendwelche Unterhaltszahlungen. Du bist für dich selbst verantwortlich und solltest so schnell wie möglich selbst Geld verdienen.
von
cube
am 23.01.2019, 15:53