Mäusemutter2017
Aktuell befinde ich mich in Elternzeit. (1/2Jahr Elterngeld 1300Euro, 12 Monate Elterngeld Plus 650Euro) Da es im letzten Jahr finanziell eng wird, überlege ich Werbungen auszutragen. Das ergäbe einen Zuverdienst von ca. 100Euro/Monat. Wie wäre es, wenn ich während meiner Elternzeit erneut schwanger werde? Bekomme ich da das alte Elterngeld weiter gezahlt, oder wird es neu auf den Minijob ausgerechnet? In diesem Fall würde ich ja bestraft, wenn ich etwas dazu verdiene. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, Stellen Sie die Frage bitte neu mit der Info, wann Kind1 geboren ist. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Nö, weil wenn du im zweiten Jahr nichts dazu verdienst wird es weniger EG als wenn du dazu verdienst. Alles was nach dem 1ten Geburtstag Monate ohne Einkommen sind gehen mit 0 € in die Berechnung für EG2 ein. Ob Du hast splitten lassen ist dabei ohne Relevanz. EG Plus wirkt sich in dem Falle nur darauf aus das du mehr am Verdienst behalten darfst. Du musst wissen das für das erneute EG immer die 12 Monate vorher relevant sind. Das was man da verdient hat berechnet EG 2. Ausgeklammert, also dann durch vorherige Monate ersetzt, wird dabei nur die Mutterschutzzeiten und beim EG das erste Jahr. Nicht aber das 2te Jahr wegen Splittung oder wenn man gar kein EG mehr bekommt. Da man ja in der EZ dazu verdienen darf sobald das EG durch ist - ohne das es zu Abzügen kommt - kann man ja theoretisch im 2ten Jahr Ez bis zu 30 Std die Woche arbeiten gehen und damit eben neues EG "erwirtschaften". Frage wäre also, warum hast du überhaupt einen Teil als EG Plus gemacht wenn du eigentlich nicht vor hattest zu arbeiten und ob es nicht sinnvoller ist auf die Splittung zu verzichten und selbst eine Teil des EG zur Seite zu legen für die Zeit danach. Und dann im zweiten Jahr sich eben einen Minijob zu suchen oder TZ zu arbeiten. EG Plus macht noch Sinn wenn der Vater das auch nutzt wegen den Partnerschaftsmonaten oder wenn es wegen Krankenversicherung so gewählt wurde. da du aber schreibst das du dich in EZ befindest, hast du ja einen AG. Ach ja, mit dessen Zustimmung - die du eh benötigst wenn du Werbung austragen willst - kannst du auch in der EZ woanders arbeiten. All das hängt davon ab wie alt Kind1 jetzt ist und wann du planst wieder zu arbeiten und wann weider schwanger zu werden.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld