Miechen82
Guten Morgen, ich bin ganz frisch schwanger :-) und habe gerade den Job gewechselt. In meiner ersten SS habe ich leider relativ zeitig ein BV bekommen. Falls es nun wieder so sein sollte, was ich nicht hoffe, ich aber noch keine 3 Monate den neuen Job (mit deutlich mehr Verdienst) ausgeübt habe, was ist dann die Berechnungsgrundlage? Geht mir dann mein neuer Mehrverdienst verloren? :-( Vielen Fank für Ihre Hilfe und einen schönen Tag
Hallo, schwankt der Lohn denn? Liebe Grüsse, NB
Miechen82
Der Mutterschutzlohn berechnet sich gem. § 11 Abs.1 S.1 MuSchG nach dem Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der letzten dreizehn Wochen ODER (????) der letzten drei Monate vor dem Monat, in dem der Eintritt der Schwangerschaft lag (Bezugszeitraum). Der Gesamtverdienst des Bezugszeitraumes ist durch die Zahl der Zeiteinheiten (Stunden, Tage, Woche, Monate) für die er gezahlt worden ist, zu dividieren. Berücksichtigungsfähig sind unbezahlte Zeiteinheiten nur, wenn es sich um unentschuldigte Fehlzeiten handelt.
CKEL0410
Hier geht es um die Lohnfortzahlung im bv nicht um da mg,ich schätze mal der ag wir den durchschnitt aus seinen letzten Gehalt nehmen wenn es nur 2 Monate sind dann halt aus diesen,schwankt dein Lohn oder ist es ein festgehalten?
Miechen82
Nein, ich habe Jan-Feb einen fixen Lohn erhalten, auch März-Mai, aber mit anderer Steuerklasse, also mehr Netto. und ab Juni einen Job, in dem ich mehr verdiene. Aber grundlegend immer einen festen monatlichen Betrag, eben ab März mehr durch andere Steuerklasse und ab Juni durch anderen Job grundlegend ca 330 Euro mehr. Was ist wann Grundlage und wieviel Lohnfortzahlung bekomme ich wenn ich dann zB ab Juli BV bekommen würde, was ich wirklich nicht hoffe! VG
Hallo, wenn vertragl. vereinbart, werden die Lohnerhöhungen berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
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