Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet?

Nema18217

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Hallo Frau Bader! Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit unserer Tochter und bin in der 13 SSW mit unserem zweiten Kind. Ich beziehe Elterngeld Plus, das heißt ich verdiene mir etwas dazu was aber weit unter dem liegt, was ich an Elterngeld beziehe. Ich möchte meine Elternzeit vorzeitig beenden um Mutterschaftsgeld zu bekommen. Nun habe ich gelesen, das das Mutterschaftsgeld von den letzten 12 Monatsgehältern ausgerechnet wird wenn man in der Elternzeit Teilzeit arbeitet. Das würde ja heißen, das ich so gut wie gar nichts an Mutterschaftsgeld bekommen werde. Oder wird das Mutterschaftsgeld nach dem gültigen Arbeitsvertrag von vor der ersten Elternzeit berechnet, also vom letzten Vollzeit Gehalt? Ich finde das alles sehr verwirrend. Vielen Dank schonmal für ihre Antwort, liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie beenden die EZ und damit lebt der VZ-Verrtrag wieder auf. Danach bestimmt sich das MG Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn du die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendest, berechnet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Basis deiner vorherigen Tätigkeit (für die du gerade in Elternzeit bist).


Felica

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Mutterschaftsgeld nach dem aktuell gültigen Arbeitsvertrag, also EZ zum neuen Mutterschutz vorzeitig beenden. Elterngeld nach dem Einkommen der 12 Monate vor Geburt. Wobei die Monate ausgeklammert werden wo du Mutterschaftsgeld bekommst und in deinem Falle 14 Mpnate Elterngeld. Solltest du noch EG beziehen wenn dein Mutterschutz endet, dann lasse dich von der EG beraten was in deinem Falle mehr Sinn macht. Elterngeld auszahlen lassen oder es weiter laufen lassen. Wird dann aber mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld verrechnet. Beratung deshalb weil du selbst sagst du arbeitest bereits wieder. Bei vorzeitiger Auszahlung würdest du so gestellt werden wie wenn du Basis-EG bekommen hättest. Und da würde jedes Einkommen beim EG zu Kürzungen führen. Ist also eine Rechenaufgaben was bei dir mehr Sinn macht.


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