Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird das Elterngeld beim 2.Kind berechn.wenn ich in der EZ schwanger werde

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie wird das Elterngeld beim 2.Kind berechn.wenn ich in der EZ schwanger werde

mamimu1510

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Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Im Oktober 2015 kam mein 1.Kind zur Welt. Zum 31.10.15 lief mein Vertrag aus. Ich habe 1 Jahr Elterngeld gewählt es waren 1000Euro. Jetzt 8 Monate später überlegen wir wenn es finanziell passt ein 2.Kind zu bekommen. Wie wäre es dann mit dem Elterngeld? Und was bekomme ich in der Zeit nach der Elternzeit von Kind 1 bis Kind 2 auf der Welt ist? Ich bedanke mich im Vorraus und bin gespannt auf die Antwort. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Du solltest ab November Einkommen erzielen. Sonst geht ab Nocember alles mit 0€ in die neue Berechnung. Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Nur Elterngeld aus dem ersten Jahe wird durch alten Lohn ersetzt. Um zu sagen wie es weitergeht müsste man wissen ab wann Dein Kind betreut ist und Du mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten kannst. Zudem ob Du verheiratet bist und wenn ja ob Dein Mann privat oder gesetzlich krankenversichert ist.


Mitglied inaktiv

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Du hast keine EZ mehr, da kein AG. Du hast lediglich gerade den EG-Bezug, Das sind zwei verschiedene Dinge. Jeden Monat den Du ab Nov.16 kein Einkommen hast, geht mit 0 € in das nächste EG ein. Also schleunigst um eine Kinderbetreuung kümmern und dann anfangen zu suchen. Auch weil Du ohne Kinderbetreuung keinen Anspruch auf ALG1 hast - was aber auch eh mit 0 € in die Berechnung für das nächste EG geht.


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