Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird "alter" Resturlaub verechnet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wie wird "alter" Resturlaub verechnet?

Memem

Beitrag melden

Hallo, ich bin vor 5 Jahren (habe zwei Kinder bekommen) mit 15 Tagen Resturlaub in den Mutterschutz gegangen. Jetzt starte ich wieder durch in TZ mit 2 Tg/Woche. Frage: Wie wird dieser alte Urlaub verrechnet? Ich kann erst zwei Wochen nach offiziellem EZ-Ende beginnen (organisatorische Gründe bei mir wg. Betreuung), diese Zeit wird mit altem Urlaub überbrückt. Brauche hier hierfür 10 Tage Urlaub (früher VZ-Vertrag) oder 4? Danke und Grüße Memem


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich war mit meiner Tochter 2019 schwanger. Vor Antritt des Mutterschutzes war ich krank und konnte meinen gesamten Resturlaub nicht nehmen. Jetzt, 3 Jahre später ist meine Elternzeit beendet und ich arbeite wieder im selbigen Unternehmen. Vorher 20 Stunden, 5x4 Stunden, jetzt 20 Stunden, 4x5 Stunden. Mein Arbeitgeber möchte mir die 13 Tage ...

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä ...

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1 ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte Dezember 2022 in einer Vollzeitanstellung als Krankenschwester im Krankenhaus. Ich wurde allerdings direkt schwanger und habe ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen. Ich habe also keinen einzigen Urlaubstag bisher in Anspruch genommen. Nun habe ich mich bei meiner Personalreferentin und me ...

Hallo Frau Bader,  ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...

Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...

Guten Tag, Frau Bader!  Ich habe folgende Frage an Sie. Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit. Werde aber meine Elternzeit für zwei Monate unterbrechen, da mein Mann Elternzeit für unseren Sohn nimmt. Nach den zwei Monaten werde ich wieder meine Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese enden dann endgültig im August 2025. Im Anschluss habe ich ...

Hallo Frau Bader,  Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Hallo Frau Bader, Anfang 2023 bin ich schwanger geworden und habe direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dementsprechend habe ich für 2023 noch Anspruch auf meinen Urlaub von 30 Tagen. 2023 habe ich mit 25 Stunden/Woche gearbeitet. Nun werde ich Mitte Oktober 2025 mit 15 Stunden/Woche- in Elternzeit -wieder beruflich starten. Wenn ich nun ...