Zweifachmami1990
Sehr geehrte Frau Bader, Aufgrund von Problemen in der Schwangerschaft letztes Jahr wurde ich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch 21 Tage Urlaub übrig. Am 17.12.2019 war dann die Geburt und der Mutterschutz ging bis 11.2.2020. Im Anschluss an die Geburt habe ich nun 1 Jahr Elternzeit genommen. Wenn ich nun das Arbeitsverhältnis zum 31.1.2021 kündige. Wie viel Resturlaub steht mir denn dann insgesamt noch zu bzw. Wieviel Urlaubstage kann ich im Anschluss an meine Elternzeit geltend machen? Mein Jahresurlaub sind normal 28 Tage. Da leider das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber durch die Schwangerschaft letztes Jahr nicht sehr gut ist kann ich dieses Thema dort nicht ansprechen bzw. Habe Angst, dass mir dieser falsche Informationen gibt. Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe. Liebe Grüße
Hallo, den Resturlaub aus 2019 und für 2020 1/12 für jeden Monat, den Sie nicht komplett in Elternzeit waren. Es sei denn, der AG macht von der Kürzung keinen Gebrauch. Liebe Grüße NB
Ani123
Arbeiten Sie nach der EZ wieder, also vom 17.12.20-31.01.21? Wenn ja sind es 30 Tage. 21 Tage aus 2019. 7 Tage aus 2020 (28:12×3=7) 2 Tage aus 2021 (28:12×1=2,33) Wenn sie bis 31.03.2021 in EZ sind, dann sind es 26 Tage. 21 Tage aus 2019. 5 Tage aus 2020. (28:12×2=4,66. Es wird kaufmännisch gerundet.) Jeder Monat, wo nicht ganz EZ genommen wurde, zählt mit vollem Urlaubsanspruch. Dafür reicht 1 Tag im Monat, der als Arbeitstag zählt, auch wenn da Urlaub genommen wurde.
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