Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie verbindlich ist Angabe über Teilzeit?

Frage: Wie verbindlich ist Angabe über Teilzeit?

Hanna_80

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind ist im August 2013 geboren und ich habe bei meinem AG von September 2013 -August 2015 EZ beantragt.In dem Schreiben aber auch geschrieben, dass ich ab Juni 2014 wieder in TZ arbeiten möchte. Warum ab Juni, weiss ich auch nicht mehr genau, fand alles sehr verwirrend. Ich möchte aber erst ab September, wenn ich kein EG mehr bekomme, wieder arbeiten. Mein AG möchte aber, dass ich eher anfange.Wie verbindlich ist denn meine ursprüngliche Aussage und was muss ich jetzt beachten? Vielen Dank für Ihre Antwort, Hanna.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich weiß ja nicht, wie sie es formuliert haben wenn S ie aber einen verbindlichen Antrag gestellt haben, werde ich versuchen, mit dem Arbeitgeber eine gütliche Einigung zu finden Liebe Grüße, NB


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