Wann den Arbeitgeber verbindlich über Teilzeit-Wunsch informieren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann den Arbeitgeber verbindlich über Teilzeit-Wunsch informieren?

Hallo, vor meiner Tochter (1.Kind; 6 Monate) war ich vollzeit angestellt. Im Abschlussgespräch vor dem Mutterschutz stellte sich heraus, dass mein Arbeitgeber meine mündliche Ankündigung, nach der Elternzeit nur noch Teilzeit arbeiten zu wollen überhört hatte, bzw. vergessen hatte... Da ich mir in dem Moment dachte, mir alle Optionen offen halten zu wollen, hab ich ihn nicht korrigiert. Tatsächlich bin ich mir bisher auch noch nicht sicher, in welchem Ausmaß ich wieder einsteigen will. Zeitpunkt steht soweit schon fest (muss ja- mit dem Antrag...)- in 11 Monaten. Nun zu meinen Fragen: 1) Ich kann ja die Elternzeit-Zeit verlängern. Wie gehe ich dafür vor? Wie lange vor dem Auslaufen der ursprünglich vereinbarten Elternzeit ist dies mindestens zu tun? 2) Wann muss ich den Arbeitgeber spätestens über mein gewünschtes Teilzeit-Ausmaß informieren bzw. mich verbindlich festlegen? Genügt hierführ ein Gespräch und eine mündliche Vereinbarung oder sollte ich dies schriftlich festhalten? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

von Machmalpause am 09.02.2011, 08:00



Antwort auf: Wann den Arbeitgeber verbindlich über Teilzeit-Wunsch informieren?

Hallo, 1. Nur, wenn Sie ursprünglich mind. 2 Jahre beantragt haben. Ansonsten nur mit Zustimmung des AG. Frist 7 Wo. vor Ende schriftlich. 2. Wieso verlängern Sie nicht, wenn möglich, auf 3 Jahre und arbeiten in der EZ TZ? Dann haben Sie Kü-Schutz. Frist dann 7 Wo. schriftlich Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2011



Antwort auf: Wann den Arbeitgeber verbindlich über Teilzeit-Wunsch informieren?

Vielen Dank!

von Machmalpause am 10.02.2011, 14:02



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