Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie rechne ich die Elternzeit richtig bei 2 Kindern

Frage: Wie rechne ich die Elternzeit richtig bei 2 Kindern

SoKo87

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Hallo Frau Bader, ich habe letzten Samstag meine 2. Tochter zur Welt gebracht und muss nun wegen der Elternzeit den Antrag für den Arbeitgeber stellen. Meine Frage ist nun wie ich die Elternzeit meiner 1. Tochter an die Elternzeit der 2. Tochter anzuhängen habe? 1. Tochter geb. 28.03.2016 Elternzeit für 3 Jahre beantragt 2. Tochter geb. 07.10.2017 Mutterschutzbeginn 24.08.2017 Beantragter Zeitraum auch wieder 3 Jahre Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, ob ich die Elternzeit nun genau auf den Tag ausrechnen oder ob dies nur monatsweise geschieht? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Sonja K.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben sicherlich am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte EZ beendet? Dann können Sei bis zu 24 Mo. aufhaben u hinten dran hängen, auch ohne Zustimmung ds AG. Gerechnet wird in Lebensmonaten Liebe Grüße NB


mellomania

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hast du die elternzeit von der ersten tochter schriftlich vorher auf einen tag vor dem neuen mutterschutz von kínd 2 beendet? wenn nicht, blöd. dann läuft es parralel weiter...


Mitglied inaktiv

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Ich hoffe auch du hast die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendet, schon wegen Mutterschaftsgeld. falls nein, dann dringen machen. bei der KK gibt es dann bis zu 13 € pro Tag, beim AG dann zudem die entsprechende Differenez zu deinem Gehalt wie auch beim ersten Kind. geht allerdings nicht rückwirkend, mindestens 7 Wochen hast du dann also schon bereits verschenkt. Zudem hätte die EZ-Meldung heute dem AG vorliegen müssen. Musst du ja 7 Wochen vor Antritt melden und Mutterschutz geht nur 8 Wochen. Ich würde erst einmal dem Ag heute noch mitteilen das die laufende EZ fon Kind 1 ab heute beendest (falls wie gesagt noch nicht geschehen) und um Übertragung der restlichen EZ von Kind1 bis zum 8ten Lebensjahr bitten. Wie viel EZ das ist hängt davon ab ob du zum neuen Mutterschutz eben die EZ beendet hast oder das dann jetzt erst machst. Ist aber egal, das kann man auch nachträglich berechnen bzw kann die Buchhaltung/Personalabteilung machen. Dann auch taggenau. Und dann schreibst du im selben Brief noch das du dann eben für Kind2 dann die 3 Jahre EZ ab Geburt nimmst - diese endet damit spätestens am 6.10.2020.


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