SoKo87
Hallo Frau Bader, ich habe letzten Samstag meine 2. Tochter zur Welt gebracht und muss nun wegen der Elternzeit den Antrag für den Arbeitgeber stellen. Meine Frage ist nun wie ich die Elternzeit meiner 1. Tochter an die Elternzeit der 2. Tochter anzuhängen habe? 1. Tochter geb. 28.03.2016 Elternzeit für 3 Jahre beantragt 2. Tochter geb. 07.10.2017 Mutterschutzbeginn 24.08.2017 Beantragter Zeitraum auch wieder 3 Jahre Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, ob ich die Elternzeit nun genau auf den Tag ausrechnen oder ob dies nur monatsweise geschieht? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Sonja K.
Hallo, Sie haben sicherlich am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte EZ beendet? Dann können Sei bis zu 24 Mo. aufhaben u hinten dran hängen, auch ohne Zustimmung ds AG. Gerechnet wird in Lebensmonaten Liebe Grüße NB
mellomania
hast du die elternzeit von der ersten tochter schriftlich vorher auf einen tag vor dem neuen mutterschutz von kínd 2 beendet? wenn nicht, blöd. dann läuft es parralel weiter...
Mitglied inaktiv
Ich hoffe auch du hast die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendet, schon wegen Mutterschaftsgeld. falls nein, dann dringen machen. bei der KK gibt es dann bis zu 13 € pro Tag, beim AG dann zudem die entsprechende Differenez zu deinem Gehalt wie auch beim ersten Kind. geht allerdings nicht rückwirkend, mindestens 7 Wochen hast du dann also schon bereits verschenkt. Zudem hätte die EZ-Meldung heute dem AG vorliegen müssen. Musst du ja 7 Wochen vor Antritt melden und Mutterschutz geht nur 8 Wochen. Ich würde erst einmal dem Ag heute noch mitteilen das die laufende EZ fon Kind 1 ab heute beendest (falls wie gesagt noch nicht geschehen) und um Übertragung der restlichen EZ von Kind1 bis zum 8ten Lebensjahr bitten. Wie viel EZ das ist hängt davon ab ob du zum neuen Mutterschutz eben die EZ beendet hast oder das dann jetzt erst machst. Ist aber egal, das kann man auch nachträglich berechnen bzw kann die Buchhaltung/Personalabteilung machen. Dann auch taggenau. Und dann schreibst du im selben Brief noch das du dann eben für Kind2 dann die 3 Jahre EZ ab Geburt nimmst - diese endet damit spätestens am 6.10.2020.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...
Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn? Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld