Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie lange plant man Elternzeit, wenn man nach dem 1. Kind noch ein 2. Kind plant

Frage: Wie lange plant man Elternzeit, wenn man nach dem 1. Kind noch ein 2. Kind plant

Stefanie-M

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Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich heute mit einigen Fragen an Sie und entschuldige mich schon zu Beginn für die Komplexität meiner Anfrage. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten! 1.) Ich bin gerade in der 23. SSW mit unserem ersten Kind schwanger und hatte meinem Arbeitgeber bei Bekanntgabe der Schwangerschaft vor zehn Wochen mitgeteilt, dass ich ein Jahr in Elternzeit Zuhause bleiben möchte und nach einem Jahr zwei Tage mit einem wöchentlichen Stundenvolumen von 15h an meinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte. Bislang ist das Ganze nur mündlich besprochen und einen Antrag o. Ä. habe ich diesbezüglich auch noch nicht ausgefüllt. Wir haben auf jeden Fall den Wunsch, noch 1-2 weitere Kinder zu bekommen. Nun haben uns Freunde mit einer ähnlichen Situation berichtet, dass sie beim Elterngeldbezug aufgrund der zwischenzeitlichen Tätigkeit der Frau (zwischen Kind 1 und Kind 2) sehr hohe Abstriche machen mussten und empfahlen uns somit, dass ich lieber gleich zwei Jahre Elternzeit beantrage und diese Zeit komplett Zuhause bleiben solle ohne Teilzeittätigkeit. Dann würde das Elterngeld für Kind 2 wieder genau so berechnet wie das von Kind 1, da zwischenzeitlich keine Einkünfte erzielt worden sind. Ist das korrekt? Was würden Sie uns empfehlen? Ein weiterer Gedanke meinerseits in diesem Zusammenhang wäre der folgende: a) Wenn ich 12 und mein Mann 2 Monate Elternzeit nehmen, so holen wir ja das Maximum an BasisElterngeld heraus. Wenn ich dann nach einem Jahr 15 Stunden pro Woche arbeite, so haben wir das Einkommen meines Mannes und mein kleines Einkommen. Bei Kind 2 würden wir dann aber für mich ein seeeehr geringes Elterngeld bekommen (da sich der Bezug an meinem neuen Teilzeitverdienst orientieren würde. Ist dieser Gedanke so korrekt? b) Wenn ich (unter dem gleichen 14 monatigen BasisElterngeldbezug) zwei Jahre Elternzeit nehme und komplett daheim bleibe, so haben wir im 2. Jahr zwar nur das Gehalt meines Mannes, aber möglicherweise die Chance (sofern ich in dieser Zeit erneut schnell schwanger werde), wieder höheres Elterngeld bei Kind 2 zu bekommen. Ist dieser Gedanke so korrekt? ==> Ergo: Was denken Sie, was sich mehr lohnen würde bzw. was raten Sie in einer solchen Situation? 2) Mein Mann und ich sind bis jetzt beide Steuerklasse 4 (obwohl er deutlich mehr verdient als ich). Das hatte unsere Steuerberaterin uns wegen unseres Kinderwunsches empfohlen, damit mein Elterngeld entsprechend hoch ausfällt. Wann macht es denn Sinn, dass ich in Steuerklasse 5 wechsle oder sollte ich, auch bei Teilzeitverdienst und grooooßem Unterschied zum Gehalt meines Mannes, in Steuerklasse 4 bleiben, damit eine erneute Elterngeldberechnung (hier gehe ich vom o. g. Punkt a) aus) höher ausfiele? 3) (trotz mehrmaligem Lesen der Elternzeit/-geld-Broschüre des Familienministeriums bin ich da noch überfragt) Wann sollten wir den Elterngeldbezug beginnen lassen? Erst nach Ende der Mutterschutzfrist (nach der Geburt) oder direkt nach der Geburt? Im letzteren Fall würde aber doch dann kein Mutterschaftsgeld mehr ausgezahlt werden, oder wie ist das zu verstehen? 4) Die tatsächliche Elternzeit muss ich ja erst bis spätestens 7 Wochen nach der Geburt mitteilen. Falls ich nun doch zwei Jahre komplett Zuhause bleiben möchte: Wie verbindlich sind solch mündliche Absprachen (dass ich zu Beginn meiner Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteilte, ich würde gerne nach einem Jahr in Teilzeit zurückkommen)? Oder kann ich solche Wünsche auf jeden Fall noch ändern (ggf. auch erst zum Ende des 1. Elternzeitjahres)? Ich hoffe, ich konnte meine Fragen einigermaßen verständlich formulieren. Ich muss zugeben, ich bin leider etwas überfordert, was dieses ganze Thema angeht und hoffe sehr, Sie können mir weiterhelfen. Ganz vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und freundliche Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Das kann ich hier nicht lesen und nicht leisten. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hallo Deine Bekannten haben offenbar keine Ahnung, sorry. Es zählt immer! das Einkommen 12 Monate vor Geburt des Kindes für welches Elterngeld bezogen werden soll. Ausgeklammert werden Mutterschutz und Elterngeldmonate bis maximal! zum 14. Lebensmonat des Vorkindes wenn Elterngeld Plus. Wenn Du gleiches Elterngeld möchtest, dann muss der neue Mutterschutz zwingend beginnen wenn Kind 1 vierzehn Monate alt ist. Alles danach geht so in die Berechnung ein wie es ist. Arbeitest Du nicht mit 0€ pro Monat bis zum Mutterschutz, arbeitest Du mit dem was Du verdienst. Arbeiten lohnt sich daher immer, und was Du gehört hast stimmt nicht.


Felica

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Deine Freundin hat es nicht ganz korrekt wieder gegeben. Abstriche haben sie nicht bekommen weil sie im 2ten Jahr EZ wieder gearbeitet hat, sondern sie hat weniger Abstriche bekommen weil sie arbeiten war. Wäre sie nämlich im 2ten komplett daheim geblieben, hätte sie deutlich weniger EG bekommen. Mein Rat wäre, splitte das EG für Kind 1 auf 14 Monate, heißt 2 Monate Basis-EG solltest du als 4 EG Plus Monate laufen lassen. Denn, nicht die Ez wird ausgeklammert, sondern wie lange man EG bekommen hat. Und da können längstens 14 Monate ausgeklammert werden, sprich durch Zeiten von vor dem ersten Kind ersetzt werden. es wird also immer, egal ob 1te Kind, 2te, 3 oder mehr, das EG nach dem berechnet was man in den 12 Monaten vorher verdient hat. Das was eine Rolle spielt bei allen nachfolgenden Kindern ist wie lange man EG bekommen hat, nicht wie lang die EZ war. Zusätzlich zum EG wird dann auch noch der Mutterschutz ausgeklammert, das ist aber schon beim ersten Kind so. 2 Jahre EZ würde ich auf jeden Fall einreichen. oder willst du danach auf jeden Fall wieder VZ arbeiten? Falls nein, dann wie gesagt nimm 2 Jahre EZ. dann mit dem Ag klar manchen das man nach den 14 Monaten EG in TZ wieder einsteigt, zwischen 15-30 Stunden die Woche. Denn das was du ab dem 15ten Monat verdienst, wird beim nächsten EG wieder berücksichtigt. Hast du da kein Einkommen, gehen diese Monate mit 0 € in die Berechnung. Du weißt ja nicht wie schnell es mit der erneuten Schwangerschaft klappt. Davon ab, kümmert euch direkt nach der Geburt um eine Betreuung, sonst kann es eng werden. Danach für wie viel Stunden du dann eine hast, würde ich auch mit dem AG klar machen wie viele Stunden du dann wirklich arbeitest. Solltest du keine Betreuung finden, hast du nämlich nicht das Probleme kündigen zu müssen. Hat den Vorteil, du kannst die laufende EZ dann zum neuen Mutterschutz beenden und bekommst das volle Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind. Davon ab kannst du dann wieder EZ einreiche nach Geburt vom nächsten Kind. Egal ob du vorher gearbeitet hast oder nicht. Aber natürlich nur dann, wenn du eben auch noch einen AG hast. Ganz wichtig, du musst deine EZ nicht 7 Wochen nach Geburt dem AG mitteilen, sondern spätestens 1 Woche nach Geburt. Außer der Mutterschutz verlängert sich. Steuer keine Ahnung, ich würde immer bei 4/4 bleiben. Man zahlt am Ende ja das gleiche, nur der Zeitpunkt wann man das Geld in der Hand hat ist ein anderer.


mellomania

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wenn du nur ein jahr reine elternzeit machst udn danach 15 stunden außerhalb der elternzeit arbeiten möchtest, ist 1. dein vollzeitvertrag futsch da für die 15 h ein neuer vertrag gemacht wird und 2. endet mit ende der ez dein kündigungsschutz. 3. erhälst du im falle eines neuen mutterschutzes nur die 15 h bezahtl. da du innerhalb der elternzeit ja bis zu 30 h arbeiten kannst, würde ich persönlich zwei oder gar drei jahre ez melden und IN DIESER die 15 h. denn: den vz vertrag bleibt stehen, du hast solange du ez hast kündigungsschutz und kannst die laufende elternzeit dann auf einen tag vo dem neuen mutterschutz beenden, damit du den vollen AG Anteil erhälst (aus dem vz vertrag) in der mutterschutzzeit und die elternzeit, die dann übrig ist, wird dir zurückgespiielt und du kannst sie später nehmen


Stefanie-M

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Ganz, ganz vielen lieben Dank für eure Antworten!!! Das hilft mir schon mal weiter. Ich werde auf jeden Fall 2 (oder sogar gleich 3) Jahre Elternzeit beantragen, damit ich nicht so bald wieder in Vollzeit arbeiten muss und überlege noch mal, ab wann genau ich mit der Teilzeitbeschäftigung anfangen will. DANKE euch!


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