Erbsenmaus
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der 1-jährigen Elternzeit meines 2. Kindes. Den 13.&14. Lebensmonat werde ich voll arbeiten. Mein Mann nimmt Elternzeit und betreut unsere beiden Kinder. Nun planen wir noch "eine Nr.3" und schauen nach dem frühestmöglichen Zeitpunkt ohne finanzielle Nachteile, daraus ergibt sich meine Frage: 1.) Wie lange muss ich nach der 1-jährigen Elternzeit wieder voll arbeiten, um volles Mutterschaftsgeld von meinem Arbeitgeber zu erhalten? 2.) Würden 2 Monate vor Beginn der erneuten Mutterschutzfrist bereits ausreichen? 3.) Gibt es noch irgend etwas zu beachten? Vielen Dank für Ihre Antwort vorab. Herzliche Grüße Erbsenmaus Vielen Dank für
Hallo, 1. Gar nicht 2. Um so mehr Sie in den 12 Mo. vor der Geburt gearbeitet haben, um so höhe ist das EG. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Volles Mutterschaftsgeld bekommt man ab dem ersten Tag. Es langt also auch, am Vortag vor Beginn Mutterschutz die laufende Elternzeit zu beenden um am nächsten Tag in den neuen Mutterschutz und damit volles Mutterschaftsgeld zu gehen. Ohne einen Tag zu arbeiten. Für das gleiche Elterngeld darf das jüngste Kind entweder nicht älter als ca. 15 Monate sein bei Geburt von dem nächsten. Für das neue Elterngeld ist dann eben auch das Einkommen der letzten 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz maßgeblich. Elterngeld-Monate (bei einem Jahr Auszahlung) werden ausgeklammert, und werden mit Monaten von vor der Geburt des letzten Kindes ersetzt.
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