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Hallo Frau Bader, ich stecke in einer verzwickten Situation: Ich bekomme im Juni mein erstes Kind, mein Arbeitsvertrag ist bis April 2007 befristet. Mir wurde bereits signalisiert, dass eine Verlängerung des Arbeitsvertrages möglich (nicht sicher) ist. Voraussetzung ist, dass ich zu diesem Zeitpunkt wieder arbeite, egal ob Vollzeit oder Teilzeit in Elternzeit. Ich möchte daher spätestens ab Januar 2007 zu 2/5. abeiten. Wie lange sollte ich in diesem Fall Elternzeit nehmen? Geht das überhaupt über den jetzigen Arbeitsvertrag hinaus? Wenn ich nicht zwei Jahre nehme, könnte ich doch die Elternzeit nicht parallel zum neuen Arbeitsvertrag verlängern, oder doch? Könnte mein Arbeitgeber mir dann nur eine Vollzeit-Verlängerung anbieten? Vielen Dank schon mal!
Hallo, Sie können nur so lange EZ nehmen, wie der Vertrag dauert. Auf der anderen Seite muss man mind. 2 Jahre nehmen, um verlängern zu können, ohne das der AG zustimmt. Ich würde zwei J. beantragen im schlimmsten Fall entfällt der Rest. Und dann eben TZ. Gruß, NB
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