Späti79
Hallo Frau Bader. Ich habe eine Frage, da ich es evtl falsch verstanden habe. Ich bekomme demnächst Mutterschaftsgeld und den Rest aufgestockt vom Arbeitgeber. Kann ich dann, ab dem dritten Lebensjahr nach Geburt, für weitere 12 Monate Elterngeld beantragen oder nur noch für 10 Monate??? Liebe Grüße, Späti
Hallo, die Monate mit MG werden auf das EG angerechnet. In diesem Monaten bekommen Sie also kein EG. Wenn es zwei Monate sind bleiben 10 Mo mit EG Liebe Grüße NB
mellomania
?? elterngeld nach der geburt gibt es nur bis zu 14 monate. danach nicht mehr. ich verstehe deine frage gerade nicht wirklich. bekommst du dein kind erst oder hast du eines und bekommst ein weiteres?
malini
Ich denke, sie meinte Lebensmonat :). Das EG wird immer ab Geburt gezahlt, da in der Regel das Mutterschaftsgeld höher ist, wird das in den ersten beiden Monaten statt dem EG gezahlt. D.h., es sind nur noch 10 Monate Basis-EG (bei Alleinerziehenden dann noch 12).
Mitglied inaktiv
Das Elterngeld wird nicht immer ab Geburt bezahlt, sondern nur dann, wenn es entsprechend beantragt wird. Monate mit Mutterschutzleistungen werden allerdings automatisch von der Mutter als Basiselterngeldmonate verbraucht, daher macht es Sinn, als Mutter für diese Lebensmonate Elterngeld zu beantragen. Die Mutterschutzleistungen werden taggenau auf das Elterngeld angerechnet, daher gibt es in dem Lebensmonat, in dem der Mutterschutz endet, in der Regel noch anteilig Elterngeld.
mellomania
also ich versteh es so du bekommst ein kind. 6 wochen vor der geburt und 8 wochen nach der geburt (die ersten beiden monate) erhälst du mutterschaftsgeld. einen teil von der krankenkasse, einen teil vom AG. DANACH direkt beginnt die zahlung des elterngeldes noch weitere 10 monate, bis zum 1. geburtstag. die ersten beiden monate hast du ja mutterschaftsgeld erhalten und das ist höhter als das elterngeld, daher elterngeld für 10 monate. bei alleinerziehnden 12. danach gibt es nichts mehr. elternzeit musst du dich für die ersten zwei jahre festlegen. also ob du ein jahr machst und dann wieder arbeitest, oder ob du zwei jahre machst und teilzeit im zweiten jahr etcpp. du kannst aber bis zu 24 monate mit über das 3. lebensjahr des kindes rüberschieben und musst diesen rest zu ende genommen haben, einen tag bevor das kind 8 wird. also rechtzeitig beantragen, dass alles eben einen tag vor dem 8.geb fertig ist.
Späti79
Ja, ich meinte Lebensmonat. Entschuldigt und uch bekomme mein Kind bald.
mellomania
ja, dann wie oben. nach dem 14. lebensmonat gibt es kein elterngeld mehr. dann müsstest du dir überlegen, wie es weitergeht. solltest du eh jetzt schon machen, da du dich ja, wie oben geschrieben, festlegen musst für die ersten zwei jahre. nimmst du nur ein jahr elternzeit vorerst, muss der AG einer verlängerung nicht zustimmen! das elterngeld beantragst du nach der geburt mit der geburtsurkunde und der AG bescheinigung. kann aber einige wochen gehen. daher gleich machen, damit du nach ende mutterschaftsgeld nachgeburtlich nicht in einer lücke hängst. du bekommst das elterngeld bis zu drei monate rückwirkend, wenn du aber zu spät beantragst kann es sein, dass du dann eben ein zwei monate erstmal gar nix bekommst. daher rechtzeitig
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