MN-Veronica
Hallo Ich habe eine vier jährige Tochter,damals habe ich 3 Jahre elternzeit genommen, hatte es aber dann auf 2 1/2 Jahre verkürzt und bin wieder arbeiten gegangen. Jetzt arbeite ich seit fast zwei Jahren immer beim Selben Arbeitgeber. Nun bin ich zum zweiten Mal schwanger wie lange darf ich jetzt elternzeit beantragen und wie hoch wird das Eltern Geld ? Lg Veronica
Hallo, Sie können jetzt wieder drei Jahre Elternzeit beantragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB
chrissicat
Du kannst für das 2. Kind ebenfalls bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, wobei die Mutterschutzfrist auf die Elternzeit angerechnet wird. Das Elterngeld ist abhängig von deinem Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Mutterschutzfrist.
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