Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie können die Partnermonate bei Zwillingen gesplittet werden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie können die Partnermonate bei Zwillingen gesplittet werden

Svenja0509

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner und ich erwarten Zwillinge (errechneter Termin 02.02.2015). Nun habe ich gelesen, dass es für Zwillingseltern 12 + 4 Monate Elternzeit gibt. Wir würden es gerne so aufteilen, dass ich 12 Monate in Elternzeit gehe und mein Partner die Partnermonate übernimmt. Diese möchten wir gerne aufteilen: 2 Monate direkt nach der Geburt und 2 Monate ggf. im Anschluss an meine Elternzeit (falls der Krippenplatz erst später frei ist). Müssen die gesamten Partnermonate beim Arbeitgeber auf einmal beantragt werden oder können die zweiten 2 Monate auch noch später beantragt werden, da sie nicht mehr in den ersten 12 Monaten genommen werden? Wir möchten uns eigentlich offen halten, ob die diese Monate genommen werden und möchten sie nicht gleich zu Anfang verbindlich beantragen... Ich hoffe, sie können uns weiterhelfen :-)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Zweillingseltern gibt es bis zu 5 Jahren EZ. Meinen Sie EG? Da kann jedes Elternteil für jedes Kind 12 Mo + 2 Mo Partnermonate nehmen - wenn er diese Zeita uch tatsächlich in EZ ist. Genau beschreibt das das Ministerium: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html Liebe Grüße NB


SumSum076

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Ist etwas kompliziert bei Zwillingen... Für den Anfang und ganz simpel gesagt: Für Zwilling A kann zB die Mutter 12 Monate Elterngeld nehmen und der Vater noch 2. Zusätzlich kann für Zwilling B der Vater 12 Monate Elterngeld nehmen und die Mutter 2. (allerdings wird da wohl auch "überall" das MuSchu-Geld der Mutter angerechnet) Wenn ElternZEIT angemeldet wird, muss man sich festlegen wie man in den nächsten 2 Jahren Elternzeit machen möchte. Interessant wäre...ob man Elternzeit für alle Kinder festlegen muss, oder ob man unabhängig von der Anmeldung für Kind A noch zusätzlich für Kind B Elternzeit nehmen kann (hat jedes Kind seine eigene 2-Jahresfrist?) Gruß Sabine


IngoAC

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Moin SumSum, das war fast richtig und auf jeden Fall Hilfreich. Also die 1. 12 Wochen (3 Monate) muß die Mutter für beide Kinder nehmen. Die restlichen 22 Monate können dann beliebig verteilt werden solange der 2. Partner mindesten 2 Monate Elternzeit nimmt. Das läuft in der Regel darauf hinaus, das die Mutter die Monate 1-12 für Kind 1 nimmt und die Monate 1-10 und 13-14 für Kind 2 nimmt. Der Vater sucht sich dann 2 beliebige Monate heraus und nimmt diese für beide Kinder. Voraussetzung ist nur, das der Partner 2 Monate nimmt und die Mutter mindesten 14 Monate zu Hause bleibt. Wenn es von dieser Verteilung abweicht muß man den Einzelfall durchrechnen was das Maximum ergibt. LG Ingo


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