Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Zwillinge nicht gesplittet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Zwillinge nicht gesplittet

Nadjana

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Guten Tag Frau Bader, ich habe für meine Zwillinge Elternzeit für 2 Jahre vom 23.05.2022 bis 22.05.2024 beantragt. Danach habe ich diese noch zwei Mal verlängert auf 3 Jahre. Meine Elternzeit endet am 22.05. diesen Jahres. Jetzt geht es mir gesundheitlich schlecht und ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen. Er ist einverstanden, wenn ich meine Elternzeit um weitere 3 Jahre verlängere. Erst jetzt habe ich aber blöderweise erfahren, dass ich nur dann einen Anspruch auf 6 Jahre Elternzeit bei Zwillingen habe, wenn ich die Elternzeit splitte und je Kind beantrage. Das habe ich aber beim Erstantrag nicht gemacht.  Kann ich meinen Erstantrag ändern und die Zeiten auf zwei Kinder verteilen? Was kann ich jetzt machen, um einen Anspruch auf die 6 Jahre zu bekommen? Ich bitte Sie um einen Rat. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen  Nadjana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der AG dem zustimmt, ist alles gut. Einen Anspruch gibt es nicht. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wenn der AG damit einverstanden ist, dann sollte das kein Problem sein.  Notfalls frage bei der Krankenkasse nach.  Gute Besserung.   


Ani123

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Fragen sie bei der EZ-Stelle nach ob eine nachträgliche Änderung möglich ist. Wenn ja wird vermutlich die Bedingung sein, dass ihr Arbeitgeber zustimmen muss. So wie sie schreiben ist er damit einverstanden. Wenn sie das machen sollte das schriftlich erfolgen. Aus dem Schreiben muss hervor gehen, dass es eine Änderung bzgl. der  1. und 2. Meldung der EZ gibt und diese rückwirkend auf Kind A festgehalten wird. Die kommende EZ melden sie für Kind B. für Kind A war und die neue EZ für Kind B. Das Schreiben sollte ihr Arbeitgeber schriftlich bestätigen. Es muss aus seinem Schreiben hervor gehen, dass es Änderung zur 1. und 2. Meldung gibt und auf welches Kind die neue EZ bezogen ist. Sie schreiben, dass es ihnen gesundheitlich schlecht geht. Ist das nicht ein Fall für AU? In dem Fall bekämen sie zuerst Lohnfortzahlung und danach Krankengeld. Wenn sie nicht wie vor den Kindern arbeiten können (z. B. Vollzeit), so können sie TZ in EZ beantragen. Bei TZ in EZ kann zwischen 25 bis 32 Wochenstunden gearbeitet werden. Sie beantragen Ihre Wunschstundenzahl, am besten mit Wunscharbeitszeiten, und Ihr Arbeitgeber stimmt dem zu. Lehnt er den Antrag nicht innerhalb von 4 Wochen ab so gilt dieser als genehmigt. Lehnt er ihn ganz oder nur Teile davon ab (z. B. Wunscharbeitszeiten) muss er das begründen. Sollten sie wirklich am 1. Arbeitstag nicht arbeitsfähig sein melden sie sich krank, gehen zum Arzt und bekommen eine AU. Finanziell ist das für sie besser. Bis zum 22.5. vergehen noch ein paar Wochen, welche sie nutzen sollten um ihre Gesundheit zu verbessern. Sie sollten zum Arzt gehen und sich helfen lassen.  Haben sie eine Betreuung für die Zwillinge? Wenn ja ab wann? Vermutlich erst ab August. Sie können z. B. EZ bis zum 31.7. melden und ab den 1.8. TZ in EZ. Wenn sie die Kinder in die Kita eingewöhnen möchten sollten sie einen Monat länger EZ nehmen. Den Part kann auch der Kindsvater oder jemand anderes übernehmen. Wenn nein sollten sie die Gemeinde/Stadt anschreiben und um Zuweisung eines Betreuungsplatzes fordern. Dabei setzen sie eine Frist und drohen mit Schadensersatz. Ab den 1. Geburtstag steht den Kindern eine Betreuung zu. Das gilt sogar für den Zeitraum vom 3. Geburtstag bis Kitaeintritt. Sie können fordern, ab wann der Platz sein soll. Zur besseren Gesundheit kann es beitragen wenn sie Arzttermine ohne ihre Kinder wahrnehmen können, sowie wenn sie mal Zeit für sich haben. Zeit für sich um Kraft zu tanken, das kann viel mit der eigenen Gesundheit bewirken.  Sie sollten sich Gedanken machen, ob eine Mutter-Kind-Kur für sie in Frage kommt. Ihr Hausarzt kann ihnen bei der Beantragung helfen. Gerade mit Zwillingen gibt es Indikationen, welche dafür sprechen. Bis zum Kurantritt werden noch Monate vergehen, weil due meisten Kliniken lange Wartezeiten haben. Wenn sie flexibel sind kann es auch kurzfristig sein. Allerdings erst wenn die Zwillinge 3 Jahre sind. Plätze für unter 3-jährige stellen nur wenige Kliniken zur Verfügung. Da ihre Kinder bald 3 Jahre sind müssen sie darauf nicht mehr achten. 3 Wochen Mutter-Kind-Kur sollen zur Erholung sein und zur Stärkung der Gesundheit.  Was ist mit dem Kindsvater? Leben sie zusammen? Hat er bereits EZ genommen? Ihm stehen für jedes Kind 3 Jahre EZ zu. Er kann TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Sollten sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein sich alleine um ihre Zwillinge zu kümmern können sie vom Arzt eine Haushaltshilfe verschrieben bekommen. Diese kann von der Krankenkasse gestellt sein (insofern dort welche zur Verfügung stehen) oder sie suchen selbst jemand für die Tätigkeit, wie z. B. Kindsvater, Freundin, Nachbarn. 


Dojii

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Wenn der Arbeitgeber zustimmt, ist das kein Problem.  Die Elternzeit wird sonst nirgendwo nachgehalten, also musst du dich nur mit dem Arbeitgeber einigen. Du hast allerdings kein Recht auf diese Änderung. Lehnt der Arbeitgeber ab, ist das leider so. 


Nadjana

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Vielen Dank für Ihre Antwort. Wegen Anspruch meinte ich, ob das später bei der Rente berücksichtigt wird, die Verlängerung um 3 Jahre, die ich im Erstantrag nicht erwähnt habe, da ich nicht je Kind beantragt habe!? Bin ich dann weiterhin selbst pflichtversichert in der Krankenkasse? Die Beitrage zahlt ja der Bund für mich in der Elternzeit. Wird es dann so weiterlaufen? Liebe Grüße 


Dojii

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Ja das sollte kein Problem sein. Nur du und dein Arbeitgeber halten "intern" fest, für welches Kind du wie viel Elternzeit genommen hast.  Für Krankenkasse und Rente ist nur relevant, dass du insgesamt 6 Jahre Elternzeit für deine Zwillinge hast und solange du die nicht überschreitest, wird da keiner was sagen. 


Nadjana

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Die Elternzeitstelle sagt, dass eine nachträgliche Änderung der Elternzeit nicht möglich ist. Die EZ ist für beide Kinder parallel gelaufen. Und somit nach drei Jahren aufgebraucht. Ihr sagt, wenn AG einverstanden ist, ist es kein Problem mit der Verlängerung. Ich verstehe das nicht. Es muss doch registriert werden, wenn ich noch 3 Jahre in EZ bin.  


Dojii

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Klingt jetzt zwar doof, aber das muss die Stelle so sagen, denn du hast dich eigentlich festgelegt. ;) Aber: Das wird nirgendwo nachgehalten, für welches Kind du wie viel Elternzeit genommen hast. Daher ist es theoretisch möglich (wenn auch rechtlich unsauber), wenn du die Elternzeit rückwirkend auf einen Zwilling beschränkst und die anderen drei Jahre später noch nimmst. 


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