Sehr geehrte Frau Bader, unsere Zwillinge sind im Oktober 2019 geboren. Ich habe bei meinem AG folgende Elternzeit beantragt: Zwilling 1 —> 1 Jahr, 2 Jahre aufheben Zwilling 2 —> 2 Jahre, 1 Jahr aufheben Habe nun eine Bestätigung erhalten, dass mein Arbeitsbeginn demnach im Oktober 2022 ist. Muss ich das Aufsparen der Jahre noch schriftlich erhalten? Wie muss ich dann den Rest beantragen falls ich zB noch länger zuhause bleiben möchte ? Vielen Dank.
von B_a_M_987 am 25.03.2020, 21:02