Hallo Frau Bader, ich erwarte dieses Jahr Zwillinge. Die Elternzeit werde ausschließlich ich in Anspruch nehmen. Ich weiß, ich kann bei Zwillingen insgesamt sechs Jahre in Anspruch nehmen. Einzige Regel mindestens 12 Montate in den ersten zwei Jahren, richtig? Ich würde gern im 1. Antrag so aufteilen: Ende Mutterschutz bis Tag vor 1. Geburtstag: Elternzeit Zwilling 1. 1. Geburtstag bis Tag vor 2. Geburtstag: Elternzeit Zwilling 2. Damit habe ich doch für beide Kinder die zwölf Monate in Anspruch genommen und meinem Arbeitgeber für zwei Jahre Planungssicherheit gegeben. Reicht das aus, um ohne Zustimmung des AG auf die weiteren Jahre zu verlängern? Oder besser: Nach Mutterschutz Elternzeit für 1 und 2 Lebensjahr Zweilling 1. Danach 1 Jahr Elternzeit für Zwilling 2. Muss ich das dann in meinem ersten Antrag direkt so angeben? Also mich insegseamt für drei Jahre festlegen? Danke!
von Zwillinge2019 am 30.01.2019, 17:32