Flyknc
Hallo, ich habe Zwillinge geboren im Jahr 2020. Damals wusste ich nicht das ich je Kind Anspruch auf Elternzeit habe. Ich habe meinem Arbeitgeber „einfach“ gesagt das ich gerne 3 Jahre in Elternzeit gehen möchte. Jetzt würde ich natürlich gerne die weiteren 3 jahre nutzen. Wie muss ich den Antrag stellen? Lg
Hallo, hat sich ja schon geklärt. Sehr schön für Sie! Liebe Grüße NB
lukko34
Da du kein Kind benannt hast, lief die Elternzeit für beide Kinder parallel. Somit gibt es nur 3 Jahre, leider Pech.
netteKlarinette
Ein komplett ahnungsloser und laienhafter Rat … Aber … was steht in deinem Bescheid? Mein AG zB hatte ein „hiermit gewähre ich Ihnen Elternzeit für ihr Kind xy“ oben im Bescheid stehen (keine Zwillinge), aber vllt hast du ja „Glück“, dass es bei dir genauso ist und dort nur ein Kind aufgeführt ist? Dann würde ich unbedarft einfach mal versuchen, einen Antrag für das andere Kind yz fristgerecht einzureichen, falls du noch Frist hast.
Flyknc
Hallo, danke für die Antwort. Bei meiner Genehmigung steht garkein Name. Es steht nur das 3 Jahre genehmigt sind. Lg
Ani123
Damit lief ihre EZ für beide Kinder paralell. Ich hoffe, sie hatten es beim EG namentlich angegeben, um 14 Monate Basis-EG-Bezug gehabt zu haben.
netteKlarinette
Oh, dann denke ich, dass die Chancen zu verlängern, bei dem was die Damen hier schreiben, leider eher schlecht sind, schade. Aber dein Mann könnte vllt noch EZ nehmen, der hat bestimmt nicht alles verbraucht ?
Flyknc
Da werde ich mich nochmal besser erkundigen denn das glaube ich nicht das man einfach „pech“ hat. Es gibt ja schliesslich gesetze. Mein mann möchte nicht in Elternzeit gehen.
misses-cat
Es war deine Aufgabe dich vorher zu erkundigen, hast du nicht gemacht sondern erst drei Jahre später. Einzige Möglichkeit wäre wenn dein Arbeitgeber dir da entgegen kommt, muss er nicht aber wenn ihr ein gutes Verhältnis habt macht er es vielleicht
netteKlarinette
Falls das rechtlich wirklich so ist, wie die Damen schreiben, dann würde ich mit dem AG Kobtakt aufnehmen Es könnte ja sein, dass dein Anspruch verwirkt ist, wenn der AG nicht will, aber dass du vllt noch Möglichkeiten hast und EZ nehmen kannst, wenn der AG will. Und die Situation erklären, mit seiner Zustimmung geht das vllt, zB weil er den ersten Bescheid noch auf Kind xy ausstellt und einen zweiten dann auf xz. Ist ja möglich, dass deine Vertretung noch länger machen will, er momentan niemanden braucht etc , kann ja keiner hellsehen. Dass ein Ansprich verfällt und das rechtens ist kann ich mir prinzipiell schon vorstellen, kenne zB jemanden, ist schon 10 Jshre her, der hatte nicht gewusst, dass man dritte Jahr für später aufzuheben kann, es also beim Erdtantrag anzumelden wurde nicht gemachtund da war der Anspruch dann auch weg, als zur Einschulubg genommen werden wollte. Aber mit Zwillingen keine Ahnung…
Flyknc
Danke endlich mal eine nette antwort. Also ich weiss das ich zurzeit nicht gebraucht werde, aufgrund schliessungen einiger stores sind Mitarbeiter unter zu bringen. Ich werde einfach die elterngeld stelle fragen da bekomme ich bestimmt eine Antwort. Und dann spreche ich mit meinem AG
Neverland
Die EG-Stelle ist da aber völlig falsch. Die hat nichts mit der EZ zu tun. Wenn du aber in die Broschüre vom Ministerium schaust, zum thena EZ, wirst du dort bestimmt fündig. Es ist wirklich leider so, das in deinem Falle die beiden EZ Zeiträume gleichzeitig gelaufen sind.
Flyknc
Im forum habe ich auch schon geschaut nirgends steht sowas von parallel gelaufen. Da würde ich gerne eine quelle haben woher sie das wissen :)
Neverland
Ich schreibe gerade vom Handy. Links nicht möglich. Es gibt/gab eine Broschüre welche glaube ich Mutterschutz, Elternzeit ubd Elterngeld heißt. Da stehen solche Dibge drin. Wenn nicht, mail an das Ministerium. Die werden dann die Antwort geben.
Neverland
BMFSFJ - das ist das Ministerium bzw Kürzel. Das Problem dürfte entstehen, weil man nur 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem 3ten und 8ten Lebensjahr legen darf. Woher soll man da wissen welches Kind? Es gibt viele Mutter die in der EZ weitere Kinder bekommen. Welche die EZ zum neuen Mutterschutz nicht beenden. Auch da laufen dann beide EZ Zusammen. Und die Frauen verlieren den Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Nichtwissen schützt halt nicht.
Flyknc
Das mag sein aber es muss da bestimmt einen weg geben. Oder es liegt am Arbeitgeber was er nun tut usw.
misses-cat
Genau es liegt am Arbeitgeber wenn er darauf besteht hast du Pech, deshalb mein erster post rede mit ihm habt ihr ein gutes Verhältnis ist das wohl möglich wenigstens 2 jahre zu retten
lukko34
Hallo, 1. Jeder kann, auch parallel, pro Kind 3 Jahre EZ nehmen. Bsp (aus den Richtlinien zum BEEG): Für Zwilling A nimmt die Mutter Elternzeit bis zum zweiten Geburtstag der Zwillinge. Daran schließen sich drei Jahre Elternzeit für Zwilling B an, die bis zum 5. Geburtstag der Zwillinge dauert. Im Anschluss daran nimmt die Mutter noch 12 Monate Elternzeit von Zwilling A (das dritte Lebensjahr von Zwilling A), sodass die Elternzeit am Tag vor dem sechsten Geburtstag der Zwillinge endet. Der Vater genauso. Wichtig ist, dass Sie jedes Mal den Namen des jeweiligen Zwillings angeben, für den Sie EZ nehmen wollen. 2. Das EG von 14 Mo. können Sie frei verteilen. Er kann es auch ab Geburt nehmen. DIe MOnate mit MG werden automatsich Ihnen angerechnet, praktisch haben Sie also 12 Mo., die Sie aufteilen können. Liebe Grüße NB von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2022 Wie gesagt, Pech gehabt.
Flyknc
Sind sie vielleicht irgendwie schadenfroh? Ihre art ist nicht nett. Lassen sie bitte ihre Kommentare. Ich kläre das mit meinem arbeitgeber, da wir ein recht gutes Verhältnis haben. Und dann schaue ich mal ob ich PECH habe. Danke!
misses-cat
Alles Im Leben hat Konsequenzen
Flyknc
Ok…
Himbeere2008
Nicht vergessen, nach der Elternzeit lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Kannst du diesen nicht erfüllen, musst du kündigen. Wann endet denn die Elternzeit ?
Flyknc
Erst im mai, ich könnte auch wieder anfangen das wäre nicht das problem. Ich bin da auch sehr flexibel bei meinem arbeitgeber. Aber erstmal kläre ich diese Geschichte
Sternenschnuppe
Du schreibst ja selbst ihr habt einen guten Kontakt. Du wirst grad nicht wirklich gebraucht. Richtig? Dann mach das doch ganz unbeholfen: Hallo Chef, frohes neues Jahr! Ich habe gerade gesehen dass wir beide! ganz vergessen haben anzugeben wann ich für welches Kind Elternzeit nehme. Die ersten zwei Jahre waren für Kind A, das dritte für Kind B. Ich möchte gerne nun fristgerecht das 3. Jahr von Kind A und direkt danach die übrigen 2 von Kind B anhängen. Können Sie das bitte für meine Unterlagen bestätigen und der Krankenkasse melden? Viele Grüße …. Und dann würde ich einfach warten. Vermutlich ist er dann eh froh und alles klappt. Kannst auch noch mitteilen dass Du um die Situation weißt., wenn er Dich vorher braucht er sich gerne melden kann. Dann könnte man schauen wie man Teilzeit IN Elternzeit realisieren kann.
Flyknc
Vielen lieben dank für den Kommentar ich denke genau so werde ich das auch machen und er wird genauso froh sein wie ich es dann bin :)
Flyknc
Ist es ein Problem wenn ich das jetzt schon kläre? Meine Elternzeit endet ja erst im Mai.
Berlin!
Die Elternzeit wird grundsätzlich pro Kind gewährt. Ob die Kinder als Zwillinge zur Welt kommen oder im Abstand von einigen Jahren: Pro Kind können Eltern bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen – der Anspruch kann bei Zwillingen also theoretisch über sechs Jahre gestreckt werden. Voraussetzung dafür ist, dass je Kind mindestens zwölf Monate innerhalb der ersten drei Lebensjahre genommen werden müssen. Das bedeutet: Bis zum dritten Geburtstag der Zwillinge müssen mindestens 24 Monate Elternzeit genommen werden. Für mich klingt es so, als wenn sowohl Arbeitgeber:in als auch die AP nicht gut informiert waren. Sie hat ja, wie beschrieben, Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind. Und nur das kann der AG auch gewähren bzw, muss es. Denn es besteht ein Anspruch auf Elternzeit, der AG muss dem grds. nicht zustimmen.
Flyknc
Danke für die informative Antwort.. demnach habe ich ja mind 12 monate für jedes Kind schon in Anspruch genommen. Mein AG weiss ja das ich Zwillinge bekommen habe. Wir haben gequatscht und ich habe gesagt das ich erstmal 3 jahre gehen werde und danach schauen wir. Damit war aber gemeint ob weiterhin vollzeit oder teilzeit.. nach einem jahr mussten leider durch corona 2 Fillialen schliessen und fest angestellte mitarbeiter wurden in unsere Filiale versetzt. Die bangen natürlich jetzt was passiert wenn ich zurück komme.. ich hatte mich aber noch nicht geäußert. Jetzt habe ich halt die info mit den 3 jahren pro Kind und würde das gerne in anspruch nehmen. Das ist mir zugunsten aber auch meinem AG bzw den 2 Kollegen die in versetzt wurden. Und nach den 3 Jahren kann man immernoch schauen. Das war mein gedankengang.
Sternenschnuppe
Dann wird das sicherlich alles klappen. Du kannst das jetzt schon machen, dann wisst ihr beide woran ihr seid. Signalisiere dennoch ggf. Teilzeit in Elternzeit zurückkehren zu können wenn notwendig. Wie Du schreibst wäre das ja möglich von Deiner Seite aus. Es könnte ja auch sein dass Du das in einem Jahr möchtest. Ich war irgendwann recht dankbar auch mal was für mich zu machen und Kolleginnen um mich zu haben. Dann ist das Thema schon einmal angesprochen, egal ob ihr es nutzt oder nicht.
Flyknc
Ja ganz genau so werde ich das auch machen, danke für die Tipps :)
Flyknc
An die Damen mit dem Lieblingswort Pech .. ich habe meine Elternzeit erfolgreich um weitere 3 Jahre verlängert:)
Dream2014
Dann hast du halt Glück gehabt. Dann braucht man ja auch nicht in einem Rechtsforum fragen, wenn man keine Rechtssichere Antwort möchte. Sondern eine, wie es einem in den Kram passt.
Sternenschnuppe
Super. Danke für Dein Update und eine schöne Zeit!
Flyknc
Vielen Dank
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