Da mir durch meinen Erstantrag der Elternzeit ein Fehler unterlaufen ust, habe ich anstatt 2 21/2 Jahre elternzeit genommen. Nun würde ich gern um 1 Jahr verlängern, geht das?
Darf ich nun so auf ein halbes Jahr bis zum 3.ten Geburtstag für einen Zwilling verlängern. Und ab dem 3.ten Geburtstag für Zwilling 2 ein halbes Jahr?
von
S.222
am 17.11.2018, 08:39
Antwort auf:
Elternzeit Zwillinge
Hallo,
Antwort siehe unten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2018
Antwort auf:
Elternzeit Zwillinge
ja. hatte ich ja unten geschrieben. du hättest, wenn du es richtig gemacht hättest, drei jahre pro kind. du hättest 2 jahre für kind 1 nehmen sollen, dann hättest du noch ein jahr für kind 1 übrig. dann 2 jahre für kind 2 dann hättest du auch da noch ein jahr. dann wieder ein jahr für kind1 und dann eines für kind2. dann hättest du insgesamt 6 jahre gehabt. du hast aber, wie du ja schreibst, nicht gesagt, für welchen zwilling du elternzeit nimmst, daher sind für beide kinder parallel 2.5 jahre glaufen und du hast pro kind noch ein halbes jahr übrig. das kannst du jetzt hintereinander nehmen und hast somit 3.5 jahre insgesamt gehabt. beim antrag bitte diesmal angeben, für welches kind du 6 monate nimmst und danach fürs andre kind 6 monate. dann passt es
von
mellomania
am 17.11.2018, 12:03