Sehr geehrte Frau Bader, mein Plan für die Elternzeit (alleinerziehend) sieht wie folgt aus: Geburt bis ein Tag vor 1. Geburtstag 12 Monate Elternzeit für Kind 1 nehmen und vom 1. Geburtstag bis ca. 25/26. Lebensmonat Elternzeit für Kind 2 nehmen (hier nutze ich ca. vom 22. LM bis 25. LM die 4 Partnerschaftsbonusmonate und arbeite 25 Std. pro Woche). 1) Gilt dies als ein Zeitabschnitt a 25 bzw. 26 Monate? Kann ich 25/26 Monate beantragen oder kann man nur jahreweise beantragen? 7 Wochen vor Ende dieses ersten Zeitabschnittes würde ich mich entscheiden, ob ich ein paar Monate Vollzeit probiere oder direkt erneut Elternzeit beantrage, um weiter Teilzeit zu arbeiten. 2) Kann ich die Elternzeit monateweise rechnen (6 Jahre = 72 Monate)? 3) wie viele Zeitabschnitte habe ich noch übrig bis zum 8. Lj.? 2 oder 5 Abschnitte? Wie oft kann ich die Elternzeit bei Zwillingen unterbrechen und neu beantragen? Viele Grüße Sophie
von Sophie123 am 17.11.2019, 12:48