Guten Tag, sehr geehrte Frau Bader,
ich habe am 27.01. diesen Jahres Zwillinge bekommen. Vorher habe ich 50 % gearbeitet.
Ich habe vom 02.06.18 bis zum 27.11.2019 Elternzeit beantragt.
Mein Arbeitgeber hat mir den Antrag nochmals zurückgeschickt wegen der Übertragung der Elternzeit,.
Jetzt habe ich grundsätzlich aber nochmals Fragen.
Muss ich für Kind 1 dann die Elternzeit vom 02.06. (Ende Mutterschutz) bis zum 26.01.09 beantragen und für Kind 2 dann vom 27.01.2019 bis 26.11.2019. Oder muss ich dann für Kind 2 wegen der 12 Monatsregel bis zum 26.01.2020 beantragen.
Wie funktioniert dass mit der Übertragung.
Wenn ich Elternzeit bis zum 27.01.2020 nehme, kann ich dann insgesamt 48 Monate ( wegen Zwillingen) übertragen lassen? Also pro Kind 24 Monate?
Wenn ich die übertragenen Monate dann nicht beanspruchen möchte, ist das ein Problem?
Die übertragenen Monate gelten ja für den Zeitraum vom 3-8. Geburtstag,
Könnte ich die Elternzeit zwischen dem 2. und 3. Geburtstag auch ohne Probleme verlängern oder hätte ich dann nicht die 48 Monate übertragen lassen dürfen.
Entschuldigen Sie die vielen Fragen-
Viele Grüße
von
MamiinSorge
am 17.04.2018, 04:57
Antwort auf:
Elternzeit Zwillinge
Hallo,
sinnvoll ist es, das erste Jahr für den einen und das zweite für den anderen Zwilling zu nehmen. Sie können dann pro Zwilling bis zu 24 Mo. bis zum 8. LJ übertragen, auch ohne Zustimmung des AG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2018
Antwort auf:
Elternzeit Zwillinge
Fr. Bader und andere User können das Procedere sicher genauer aufdröseln, nur so viel: die Elternzeit beginnt ab Geburt, nicht erst nach dem Mutterschutz!
von
Andrea6
am 17.04.2018, 10:40
Antwort auf:
Elternzeit Zwillinge
Soweit ich das hier mitbekommen habe, muss man um den vollen EZ-Anspruch zu behalten, die EZ immer für ein Kind melden. Also erst Zwilling A, dann Zwilling B. Sonst läuft es parallel und du hast insgesamt nur 3 Jahre.
von
malini
am 17.04.2018, 11:54
Antwort auf:
Elternzeit Zwillinge
Bei Zwillingen hat man bis zu 6 Jahre. Dafür muss man aber im ersten Jahr für Kind1 melden, imn zweiten für Kind2 und dann im 3ten und 4 wieder für Kind1 und im 5ten und 6ten für Kind2.
Meldet man einfach EZ ohne Bezug auf das einzelne Kind, gibt es nur 3 Jahre weil dann beide EZ für beide Kinder gleichzeitig laufen. Retten kann man da nur was bisher noch nicht beantragt wurde.
von
Felica
am 17.04.2018, 18:36
Antwort auf:
Elternzeit Zwillinge
die elternzeit kann ab geburt genommen werden ODER einen tag nach Muschu. ist nicht definitiv gesetzlich geregelt. wenn man die elternzeit nach mutterschutz beginnen lässt, was man darf!! hat man faktisch 10 monate weil die ersten beiden vom mutterschutz überlagert werden. wenn der AG das so akzeptiert nach mutterschutz ist ok. so oder so, ist beides richtig
von
mellomania
am 17.04.2018, 19:29