Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Kündigungsmöglichkeiten seitens des Arbeitnehmers während der Elternzeit, da ich mit der Auslegung bzw. Anwendung der Sonderkündigungsfrist (BEEG 19) nicht ganz zurechtkomme. Meine Elternzeit endet am 15.3.2019. Zum 1.4.2019 liegt mir ein Arbeitsangebot bei einem anderen Arbeitgeber vor, das ich gern annehmen möchte. Meine Kündigungsfrist beim aktuellen Arbeitgeber umfasst die gesetzlichen 4 Wochen. Die Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten zum 15.3.2019 nach BEEG 19 ist nicht mehr anwendbar. Ist es mir aber möglich, fristgerecht bereits zum 1.3.2019, also vor Ablauf der Elternzeit das Arbeitsverhältnis zu beenden? Oder hilft in meinem Fall nur ein Aufhebungsvertrag? Ich danke für Ihre Mühen!
von Kissa am 14.01.2019, 21:16