Julischna
D.h wenn Kind Nr. 2 ca 5 Monate alt wäre und ich dann spätestens schwanger geworden wäre hätte ich das Vollzeit Elterngeld noch bekommen? Und ich befinde mich derzeit 2 Jahre in Elternzeit und habe das Elterngeld auch auf 2 Jahre gesplittet. Wenn Kind 2 dann 14 Monate alt ist kann ich 30Std/Wo arbeiten, natürlich wenn im Kindergarten Platz ist . Richtig? Aber das Elterngeld wird ja dann von den 30 Std berechnet. Ist es nicht sinnvoller sobald die Elternzeit beendet ist im Urlaub schwanger zu werden? Also September 2019? Ich würde dann wahrscheinlich BV bekommen, aber trotzdem weiterhin mein Vollzeit Gehalt. Dann habe ich wenigstens 9 Monate die Vollzeit Berechnung. Im Falle der Fälle dass ich nicht schwanger werden würde, könnte ich dann so lange Vollzeit arbeiten überbrücken bis ich schwanger bin. Mit jedem Monat mehr wäre das wieder + . Aber Hauptsache ab September die 9 Monate wenigstens ist mehr als 30std TZ in Elternzeit arbeiten oder? Ich finde das Kind Nr. 2 auch das Recht hat die Mama 2 Jahre mindestens Vollzeit zu genießen. Die kleinen sind doch noch so klein und Mamabezogen. Ich stille auch noch voll und möchte nicht durch Arbeit und Stress minimieren. Hab ich das aber richtig verstanden? Ist das realistisch wie ich das denke dass ab September 2019 schwanger werden besser ist? Könnte ich in meinem Fall so am meisten Elterngeld erzielen? Danke für die schnellen Antworten. Gruß
s.u.
Strudelteigteilchen
Nach Adam Riese und Eva Zwerg ist 9*X das absolut gleiche wie 12*0,75*X. Mathe ist nicht so Deins, oder?
Felica
Ja, es wäre sinnvoller gewesen sich diese Frage früher zu stellen und bereits wieder schwanger zu sein. Dein Denkfehler ist aber die Frage des BV. Den was wenn du es nicht bekommst? VZ kam doch für dich wegen der beiden Kinder nicht mehr in Frage. Davon ab, je später du wieder schwanger wirst, desto kürzer der Zeitraum in dem du noch den Geschwisterbonus bekommst. Den den gibt es nur solange die beiden älteren Kinder unter 3 bzw unter 6 Jahren sind.
la-floe
....zudem: Wenn du für die beiden größeren Kids keine Betreuung hast bekommst du eh kein Beschäftigungsverbot. Und wenn sie betreut sind dann nur anteilig für die Zeit, in der sie betreut sind, du also auch reell arbeiten gehen könntest. Was du findest, auf was dein Kind ein Recht hat oder nicht ist dein Privatvergnügen, das musst du dir evtl leisten können. floe
Julischna
Tatsächlich Strudelteigteilchen ist Mathe ÜBERHAUPT nicht meine Stärke, sorry :-( daher wende ich mich hier her ;-) Und Ja Felicia ich hätte früher daran denken können aber da fühlte ich mich nach der Geburt noch nicht so fit und plante nach den 2 Jahren wieder Voll einzusteigen.. BV bekomme ich 100% da bei mir die Impfung nicht greift. Natürlich möchte ich nicht mehr VZ arbeiten gehen und meine Kinder sehen und selbst erziehen, wenn man nicht noch ein Haus etc abzuzahlen hätte und auf das liebe Geld angewiesen ist.. Deswegen wollte ich fragen welche Möglichkeiten es gibt. Aber am Ende bleibt wohl nichts besseres übrig als nach 2 Jahren wieder paar Monate Vollzeit arbeiten zu gehen und dann erst schwanger werden. Weiß nicht ob das mit 2 Kindern realistisch umsetzbar ist.. Vielleicht beim Kind nr 4 gleich im Anschluss schwanger werden wenn Kind nr 3 dann 3 Monate alt ist ha ha und dann das Vollzeit Geld berechnen lassen.. Nunja....
Julischna
Ja Floe das stimmt. Anscheinend Kinder kriegen und zuhause bleiben um sie selbst erziehen zu wollen ist schon Luxus. Zudem bekommt man wenigstens im schlimmsten Fall die 300€ Mindestbetrag plus Geschwisterbonus in Deutschland da kann man auch schon froh sein. Trotzdem fragen kostet hier nichts und durch Gespräche kommen auch Sachen raus von denen man vorher nicht wusste oder einfach nicht bis zu dem Zeitpunkt Nachgedacht hat. Die größte Rolle spielt mein Alter und das Geld. Ich muss mich für eins von beiden entscheiden. Betreuung habe ich für beide. Meine Tochter kann ich mit in den Kiga nehmen, halt Vollzeit. Und den kleinen kann meine Mama betreuen. Aber sie ist auch nicht die jüngste und lange wollte ich sie auch nicht belasten.. Was denkt ihr? Was ist wichtiger jünger Kinder kriegen oder warten bis finanziell alles abgesichert und ausgeschöpft ist und dann schwanger werden?
mellomania
nur weil eine impfung nicht greift. der AG MUSS dich umsetzen, büroarbeit etcpp. und das kann auch woanders sein. anerer kiga, zentrale, verwaltung was auch immer. du musst das dann annehmen. überheblich sicher von einem bv ausgehen hat schon manchen den kopf gekostet :)
Julischna
Ja das stimmt auch Mellomania, da sollte ich mir nicht so sicher sein. Danke für den Tipp. Habe bei der 1. Schwangerschaft unerwartet BV bekommen und beim 2. Mal schon mitgeplant dass es wieder so läuft und es war dann auch so. Zwischendurch war jedoch tätsächlich kurz die Rede ob ich nicht Büroarbeit im Rathaus machen kann. Jedoch war es wohl einfacher jemanden neu einzustellen der mich vertritt als mich an einen anderen Platz einzuarbeiten. Aber wer weiß? Alles ist möglich.. Gut dass ich es hier jedoch angesprochen habe. Sonst wäre ich wohl sehr überrascht wenn es nicht so läuft.... Danke... Naja wenn es natürlich so ist dass ich arbeiten gehen muss dann muss ich es irgendwie alles unter einen Hut kriegen. Gott sei dank habe ich Möglichkeiten. Falls noch jemand einen Tipp, einen Rat oder weitere Möglichkeit hat dann wäre ich interessiert es zu hören. Danke an alle. Viele Grüße
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich habe im August 2019 mein erstes Kind bekommen und bin daraufhin 2 Jahre in Elternzeit gegangen und habe bis Mai 2021 Elterngeld Plus bezogen. Nun habe ich die Elternzeit um ein Jahr verlängert und erwarte im Januar 2022 mein 2. Kind. Nun ist meine Frage, ob mir für die neue Elternzeit nur der Mindestsatz zusteht oder ob in diesem Fa ...
Hallo Frau Bader, Vielen Dank vorab für die Beantwortung. Mich interessiert, wieviel Elterngeld bekommt man denn, wenn man in der elternzeit vom ersten Kind erneut schwanger wird und dann quasi "nahtlos" in die nächste EZ geht?? . Bekommt man dann einen gewissen Prozentsatz des vorherigen Geldes?
Hallo, ich versuche mit meinem Mann schon seit längerem ein Baby zu bekommen. Gleichzeitig plane ich meinen aktuellen Job aufgrund von Problemen zu beenden, obwohl ich noch keinen neuen Job unterschrieben habe. Wenn es jetzt diesen Monat mit der Schwangerschaft klappen sollte und ich mit diesem Wissen dann einen neuen Vertrag unterzeichne, z ...
Hallo, ich bin derzeit noch in Elternzeit. Meine Tochter ist ein Jahr alt und ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Im März/April 23 müsste ich wieder arbeiten gehen. Wir wünschen uns noch ein Geschwisterchen und müssen nun schauen, wann finanziell der beste Zeitpunkt dafür wäre. Ich arbeite in der Pflege und würde bei einer erneuten Schw ...
Hallo Frau Bader, ich habe im April.2021 nach BV meinen ersten Sohn entbunden und 1 Jahr Elternzeit genommen. Nach 8 Monaten wurde ich wieder Schwanger und habe jetzt vor 3 Wochen entbunden. Ich hatte von April.2022 bis zur Entbindung jetzt wieder ein BV und bekomme ganz normal das Elterngeld jetzt nach Mutterschutz wieder für ein Jahr. Zur Be ...
Guten morgen, mein Mann und ich wünschen uns ein zweites Kind. Ich erhalte derzeit noch Elterngeld plus. Die letzte Zahlung wird im Februar sein. Ich habe einen 100% Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber. Während der Schwangerschaft hatte ich ein Teilbeschäftigungsverbot, da man als Schwangere bei uns nicht arbeiten darf. Ich habe dann stundenwe ...
Hallo, ich habe im Oktober 2022 entbunden und meine Elternzeit läuft aus im Juli 2024.Mein Arbeitsverhältnis war befristet und hat im Januar 2022 geendet. Meine Frage ist was wäre wenn ich noch vor dem ersten Geburtstag (also Okt2023) nochmal schwanger werden würde. Wie setzt sich das Elterngeld zusammen? Danke im voraus Lg
Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K ...
Liebe Frau Bader, mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente
- Vater ohne Wohnsitz
- Sozialversicherung bei Einmalzahlung
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit