Julischna
D.h. besser ist es nächstes Jahr schwanger zu werden wenn mein Kind nr. 2 dann 2. Jahre alt ist, ich aus der Elternzeit raus bin und ich arbeiten müsste. Es wäre dann im September 2019. Das ist auch der späteste Wunsch-Monat um noch im Juni zu gebären. Dann würde ich 9 Monate Elterngeld Vollzeit erhalten. Bin im September ja sowieso zu hause weil ich Resturlaub ca 6 wochen habe und dann wahrscheinlich in den BV reinschlittere. Das sind dann immerhin 9 oder 10 Monate Elterngeld. Oder wenn ich jetzt im Juli 2018 schwanger werde ist mein Kind Nr.2 fast 11 Monate alt dann würde ich bis zu seinem 14 LM 3 Monate Elterngeld erhalten. Ja? Dann aber 6 Monate bis zum Mutterschutz nichts. Hab ich das richtig verstanden?? Dann sind 9 Monate Elterngeld mehr als nur 3. Hab ich das alles richtig verstanden? Viele Grüße
s.u.
misses-cat
Mit dem BV darfst du nicht mehr rechnen, ist 2018 verschärft worden und wird 2019 noch Mal verschärft. Auch kontrollieren die Kassen mittlerweile ob du eine Kinderbetreuung hast ( Stichprobenartig) hast du sie nicht hast du kein Recht auf ein BV
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