Patrick85
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im September Zwillinge und sind uns noch unsicher bzgl. des Elterngeldes. Geplant ist, dass ich als Vater aus beruflichen Gründen kein Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Meine Ehefrau nimmt Elterngeld in Anspruch. Nach div. Telefonaten mit der Eltergeldstelle habe ich folgende Infos bekommen: Elterngeld für die Mutter nach Beendigung des Mutterschutzes -> der Staat zahlt lediglich 9 Monate Elterngeld, da meine Frau 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt der Zwillinge genießt und somit Mutterschutzgeld erhält, stimmt das so? Daraus ergibt sich, dass meine Frau 12 Monate zu Hause bleiben kann mit finanzieller Unterstützung, oder? Was passiert, wenn sie nach den 12 Monaten 8-10 Std. pro Woche arbeitet? Sind wir hier berechtig Elterngeld Plus zu beziehen oder muss dies auch im Voraus beantragt werden? Vielen Dank Patrick
Hallo, ja, da hat die Elterngeldstelle recht. sie kann diese Monate jedoch auf Eltern Geld plus Monate auf Teilen, dann bekommt sie in der doppelten Zeit die Hälfte. Dies lohnt sich, wenn man Teilzeit arbeiten möchte. Die 4 Partnerschafts Bonus Monate kann man nur bekommen, wenn beide Eltern gleichzeitig für mindestens vier Monate am Stück Teilzeit in 25-30 h arbeiten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Deine Frau kann für den einen Zwilling 12 Monate EG beantragen (12 Wochen davon werden dabei mit dem Mutterschutzlohn verrechnet) und für den anderen Zwilling kann sie noch mal 2 Monate beantragen. Du könntest das genauso machen, nur eben anders herum! Zum EG Plus kann ich leider nichts sagen, ich meine aber dass dies direkt von Anfang an gemacht werden muss (also nicht nur die Beantragung sondern auch die TZ Arbeit). LG Sabine
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