always1
Hallo, ich habe eine Frage, wonach bei meiner Frau das Elterngeld berechnet wird. Folgende Situation: Die geplante Entbindung ist Anfang Juni 2013. Meine Frau war bis zum 13.12.2012 in dreijähriger Elternzeit unseres ersten Kindes und ist seitdem wieder vollzeit Beschäftigt - hat jetzt allerdings ein individuelles Beschäftigungsverbot bis zu gesetlichen Schutzfrist vor der Geburt erhalten. Aufgrund welcher Verdienstmonate wird nun das zukünftige Elterngeld berechnet: Werden neben den nun verbleibenden knapp 6 Monaten die Monate vor dem letzten Elterngeldbezug herangezogen? Oder werden die restlichen Monate mit "Kein Einkommen", also 0,-€ berechnet?
Hallo, neuste Broschüre BMFSFJ: ErwerbstätigeAusgangspunkt für die Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens ist bei nichtselbstständig Erwerbstätigen (z. B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, zur Ausbildung Beschäftigte) das persönliche steuerpflichtige Brutto-Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes, für das jetzt Elterngeld beantragt wird. Grundlage sind die Lohnund Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers. Arbeitgeber sind – soweit erforderlich – verpflichtet, der Elterngeldstelle Bescheinigungen über das Arbeitsentgelt und die Arbeitszeit auszustellen.Bei der Einkommensermittlung bleiben grundsätzlich solche Kalendermonate unberücksichtigt, in denen aufgrund der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine Beschäftigung nicht zulässig war. (Monate mit Beschäftigungsverbot nach beamtenoder soldatenrechtlichen Mutterschutzvorschriften fließen hingegen in die Einkommensermittlung ein.) Unberücksichtigt bleiben ebenfalls Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehroder Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist. Statt dieser Monate werden dann weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte diese Ausklammerung von Monaten und der damit verbundene Rückgriff auf frühere Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Berechnung mit Geld geht dann vom 13.12. bis Beginn Mutterschutz. Die restlichen Monate sind Nullrunde, da sie kein Einkommen hatte. Geschwisterbonus wird es auch nich geben, da Kind 1 ja über drei ist.
always1
SCH..ade - hab ich mir aber fast gedacht. Danke für die schnelle Antwort. Eine Frage hab ich dann abewr doch noch: Mit welcher Steuerklasse wird dass dann angerechnet, wenn Sie jetzt die Steuerklasse wechselt. Neuerdings wird ja die Steuerklasse herangezogen, die in der überwiegenden Zeit des Bemessungszeitraumes aktuell war. Gilt dann für die Monate ohne Einkommen "kein Einkommen=keine hinzuziehbare Steuerklasse", oder wird dafür die zuletzt eingetragene Stuerklasse herangezogen??
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG