Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie ist das mit BV und Gehaltserhöhung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie ist das mit BV und Gehaltserhöhung?

JenLuc

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Guten Morgen Frau Bader, sicherlich haben Sie solche Fragen schon in Hülle und Fülle beantwortet- hier nun meine Version: Ich bin im dritten Jahr der Elternzeit mit meinem Sohn (Endet im September). Leider hat ich vor 6 Wochen eine MA. Der Mutterschutz dieser Schwangerschaft hätte ungefähr mit dem Ende der Elternzeit gepasst. Wie ist es wenn ich jetzt bald wieder schwanger werde? Bekomme ich, wie in der Schwangerschaft mit meinem Sohn wieder ein BV direkt im Anschluss an die Elternzeit? (Krippe/Infektionsgefahr/kein Pausenraum etc.) Oder muss ich erst gearbeitet haben? Innerhalb der 3 Jahre Elternzeit jetzt stand mir eine Gehaltserhöhung zu. Wird die Lohnfortzahlung während des BV's am ersten BV berechnet oder neu, inklusive der eigentlichen Gehaltserhöhung? Oder steht mir zwar BV aber keine Lohnfortzahlung zu, da ich ja nicht gearbeitet habe? Ich hoffe Sie können mir folgen und helfen. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort. Viele Grüße, J.P


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können Sie direkt wieder ein BV bekommen. 2. Sie bekommen im BV das, was Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn es eine Indikation für ein BV gibt musst Du zwischen der EZ und dem BV nicht gearbeitet haben. Geld bekommst Du das was Du auch bekommen würdest wenn Du arbeiten würdest. Ich bin z.Z. z.B. im BV und habe tariflich zwischendurch eine Gehaltserhöhung bekommen welche auch ganz normal durchgeführt wurde. Bekomme auch weiterhin ganz normal Gehaltsabrechnungen. LG Sabine


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