Guten Morgen Frau Bader, sicherlich haben Sie solche Fragen schon in Hülle und Fülle beantwortet- hier nun meine Version: Ich bin im dritten Jahr der Elternzeit mit meinem Sohn (Endet im September). Leider hat ich vor 6 Wochen eine MA. Der Mutterschutz dieser Schwangerschaft hätte ungefähr mit dem Ende der Elternzeit gepasst. Wie ist es wenn ich jetzt bald wieder schwanger werde? Bekomme ich, wie in der Schwangerschaft mit meinem Sohn wieder ein BV direkt im Anschluss an die Elternzeit? (Krippe/Infektionsgefahr/kein Pausenraum etc.) Oder muss ich erst gearbeitet haben? Innerhalb der 3 Jahre Elternzeit jetzt stand mir eine Gehaltserhöhung zu. Wird die Lohnfortzahlung während des BV's am ersten BV berechnet oder neu, inklusive der eigentlichen Gehaltserhöhung? Oder steht mir zwar BV aber keine Lohnfortzahlung zu, da ich ja nicht gearbeitet habe? Ich hoffe Sie können mir folgen und helfen. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort. Viele Grüße, J.P
von JenLuc am 13.03.2014, 10:19