Babybelly15
Klingt ein wenig kompliziert :-) Meine Tochter ist am 15.09. nun ein Jahr alt geworden. Bis dahin habe ich Elterngeld erhalten. Elternzeit angemeldet beim Arbeitgeber habe ich bis zum 01.01.2017. (Teilzeit war ab da geplant, es gibt aber noch keine unterschriebene Vereinbarung). Nun bin ich ganz frisch erneut schwanger und werde, wie bei der ersten Schwangerschaft vorraussichtlich wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten. Wie sieht es denn da nun rechtlich mit dem Gehalt bis zum neuen Mutterschutz aus? Bekomme ich da überhaupt etwas? Ich fange ja nun gar nicht wieder an zu arbeiten. Vielen, lieben Dank schon einmal!
Hallo, wenn der AG den Vertrag für die TZ macht, bekommen Sie TZ Lohn in dieser Zeit. Wenn er aus betriebl. Gründen ablehnen kann o weniger als 15 AN da sind, besteht kein Anspruch. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Den Lohn den Du verdienen würdest, ab dem Tag nach Elternzeit.
Sternenschnuppe
Oktober, November und Dezember gehen dann mit 0€ in die neue Berechnung. Aktuell wäre es Vollzeit dann, bedenke aber, dass der AG Dich jederzeit einsetzen kann an einem anderen Arbeitsort und Du dann auch Vollzeit arbeiten musst, wenn Du nun auf die Reduzierung verzichtest.
Babybelly15
Vielen Dank Sternschnuppe für deine Antwort! Er kann mich ja aber nicht woanders einsetzten wenn ich im Beschäftigungsverbot bin. Wie sich das Elterngeld für das neue Baby zusammensetzt, kann ich mir in etwa denken.. Nur frag ich mich eben, was ich für die Zeit bis zum Mutterschutz bekomme (in der ich ja ein Beschäftigungsverbot hätte) LG
Sternenschnuppe
Doch, das darf er. Wenn er eine Tätigkeit hat die nicht die Schwangerschaft gefährdet. Warum bekommst Du denn ein BV ? Leider haben sehr viele mit dem BV betrogen und gelogen, das hat sehr angezogen mit Kontrollen. Daher weise ich auf das Risiko hin, was nicht eintreffen muss, aber eben könnte. Und dann hast Du eventuell ein großes Problem. Im BV bekommt man aber immer das, was man verdienen würde zu der Zeit. Eben welcher Vertrag da aktuell ist. Das war ja die Kernfrage :-)
Ähnliche Fragen
Hallo, Meine ist folgende. Ich bin seit März im Beschäftigungsverbot und wohne in Berlin. Da mein Mann inzwischen einen Job in NRW bekommen hat, wollen wir dorthin umziehen. Jetzt ist jedoch die Frage, ob das so einfach geht. Ist mein Arbeitsvertrag damit nicht automatisch ungültig, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe? Ich befürchte nämlic ...
Hallo Frau Bader, ich hab noch bin zum 1.11.22 Elternzeit. Wir versuchen erneut schwanger zu werden. Ich hab auch ab dem 01.11 einen neuen Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche, bis dahin habe ich noch einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden pro Woche. Ich bin Erzieherin und bei einer Schwangerschaft sofort im Beschäftigungsverbot. Wenn es ...
Hallo Frau Bader, mir ist nicht ganz klar, wie der Lohn im Beschäftigungsverbot bei einer 2. Schwangerschaft berechnet wird. Geplant ist ein 2. Kind für Februar 2024, d.h. Eintritt der Schwangerschaft wäre im Mai 2023. Es heißt es würden die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zugrunde gelegt werden für die Berechnung des Lohns im BV. ...
Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten
Sehr geehrte Frau Bader, meine erste Tochter kam am 02.06.2022 auf die Welt. Ich habe für 10 Monate Elterngeld Basis und für 4 Monate Elterngeld Plus (bis zum 01.08.2023) erhalten. Seitdem 02.08.2023 arbeite ich wieder zu 75%. Nun bin ich wieder schwanger und habe ab September ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun stellt sich die Frage, ob ic ...
Liebe Frau Bader, ich hoffe sehr das Sie mir weiterhelfen können, da ich durch meinen Arbeitgeber nur schwammige Informationen erhalten. Angenommen, ich Teile meinem Arbeitgeber "heute" mit das ich mich in der 6 SSW befinde, würde dieser mich aufgrund meiner Tätigkeiten direkt in ein Beschäftigungsverbot schicken. Nun stellt sich mir f ...
Sehrgeehrte Frau Bader, Ich bin derzeit (ungeplant aber nun gewünscht) in der 6. Woche schwanger. In den nächsten Wochen würde ich einen änderungsvertrag bekommen (mehr Stunden), der ab dem 01.09.24 mit mehr gehalt in kraft treten würde. Nun würde ich gerne erst den vertrag unterschreiben und abwarten, bis nach dem 01.09.24 und dann meinem Chef ...
Hallo, wir haben vor kurzem für unser 1. Kind den Kita Vertrag unterschrieben - 8 std Betreuung. Nun ja, Start wäre 1.11 und ich würde am 1.12 wieder arbeiten Vollzeit - Problem ist ich bin schwanger ganz frisch und hatte in der 1. Schwangerschaft bereits ein Beschäftigungsverbot erhalten. jetzt wäre meine Frage die: was passiert wenn ic ...
Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse