Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie hoch das Mutterschaftsgeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie hoch das Mutterschaftsgeld?

Melanie348

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Hallo Frau Bader, eventuell kommt Frage doppelt, aber anscheinend hat beim 1. Mal etwas nicht funktioniert. Situation: Frau in Elternzeit bis 7.1.2017 und nun mit Kind Nr. 2 schwanger. 1. Mutterschutz von Kind Nr. 2 beginnt in der Elternzeit, also am 20.12.2016 2. Mutterschutz beginnt von Kind Nr. 2 am 10.01.2017 Wie hoch wäre das Mutterschutzgeld bei Situation Nr. 1 und Nr. 2. Bitte um Antwort. Mit freundlichen Grüßen Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist unerheblich, weil man dann die EZ vorzeitig beenden kann und auf jeden Fall das volle MG erhält. Liebe Grüße NB


Melanie348

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Danke für die Antwort,aber bei der einen Situation ist man ja nicht mehr in der Elternzeit sondern der Mutterschutz beginnt kurze Zeit danach.Volles Mutterschutzgeld heißt,dass bei dem 1.Kind?


Mitglied inaktiv

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Das ist doch wurscht. Du bekommst in der Mutterschutzzeit das Gehalt, was Du in der Zeit normal bekommen hättest. Der einzige Unterschied ist, dass Du in Fall 1 die Elternzeit vorzeitig beenden musst und zwar zum Tag VOR dem neuen Mutterschutz (das darfst Du nach BEEG bei einer erneuten Schwangerschaft tun ohne dass der AG das ablehnen kann). Im zweiten Fall musst Du offziell noch drei Tage auf Arbeit oder wieviele auch immer das waren. Soviel Urlaub bekommt man vermutlich allein durch die Mutterschutzzeit... LG Lilly


Sternenschnuppe

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Es wäre nur der Montag zu arbeiten, also einen Tag. Aber Gegenfrage aus Neugier : Wo kann man sich denn den Beginn des Mutterschutzes aussuchen ? Das Kind ist ja rechnerisch auch noch gar nicht gezeugt. Also was sollen die fiktiven Daten? Entweder man ist noch in Elternzeit bei Beginn, oder man arbeitet bis der neue Mutterschutz beginnt. Je nachdem was für einen Vertrag man dann hat bekommt man das Geld.


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