Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie geht es weiter?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie geht es weiter?

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine berufliche Geschichte: Ich habe am 01.02.2008 eine Vollzeitstelle begonnen, vorher war ich 7 Monate arbeitlos, bin nach 4,5 Monaten (Probezeit 6 Mon.) gekündigt worden, habe dem AG dann 2 Tage nach der Kündigung meine Schwangerschaft mitgeteilt. Bin ab dem ca. 3. Monat in das von meinem Gynok. verschriebene Beschäftigungsverbot gegangen. Befinde mich derzeit in Mutterschutz, ET ist der 12. Jan. :-)))..Was darf oder muß ich gegenüber meinem AG für Fristen und Meldepflichten einhalten; die Kündigung ist ja durch die Bekanntgabe meiner Schwangerschaft unwirksam geworden. Muß ich u.a. meinem AG Bescheid geben, wann ich wiederkommen möchte (Angabe der Länge der Elternzeit.....) und auch die genaue Angabe des Geburtstermins, stimmts? Inwieweit oder in welcher Zeit (Elternzeit) kann mich denn mein AG rechtlich kündigen. Weiß nicht so recht, wie es bei mir jetzt weitergeht.... Vielen Dank!


Mitglied inaktiv

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natürlich muss der AG informiert werden, er muss ja auch die Bescheinigungen für das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld erstellen, fristgerechten Antrag auf Elternzeit nicht vergessen, denn sonst gilt: du fehlst unentschuldigt.


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