Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit ist zum 31.03.2019 ausgelaufen. Zum 1.4.2019 hätte ich meine Vollzeitstelle laut Vertrag wieder aufgenommen, da ich aber im 7.Monat war. Hat mir mein Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilt (meine Krankenkasse nimmt das an vom Arzt). Zum 1.05 hätte ich meinen Lohn bekommen müssen. Jetzt hat mich der Steuerberater angerufen, das er mich im April noch auf Elternzeit gemeldet hat, was aber nicht korrekt ist. Sie wollen jetzt es prüfen, ob mir mein Lohn überhaupt zu steht. Als ich dem Steuerberater gesagt habe das ab dem 1.4 mein alter Arbeitsvertrag gilt, meinte er das man es erstmal prüfen müssen, ob noch Bedarf wäre für eine Vollzeitkraft. Sie wollen sich bis Ende nächster Woche bei mir melden. Wie kann ich weiter vor gehen?
Vielen Dank für die Hilfe
von
Mamalisa
am 11.05.2019, 11:51
Antwort auf:
Wie gehe ich weiter vor?
Hallo,
" da ich aber im 7.Monat war. Hat mir mein Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilt ".
Dies wird wahrscheinlich vom Arbeitgeber nicht anerkannt. Beschäftigungsverbote werden erstellt, wenn eine Gefahr für Mutter und Kind von der Arbeit ausgeht, nicht, weil die Zeit, um wieder zu arbeiten zu kurz ist.
Es ist jetzt schwierig, dies zu bewerten, insbesondere, weil ich weitere Hintergründe nicht kenne.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2019
Antwort auf:
Wie gehe ich weiter vor?
wenn das bv medizinische gründe hat ist es von arzt ok und der AG muss es so hinnehmen. begründet das bv aber auf die arbeitsplatzsitutaion, hätte es der AG machen müssen. dann kann der AG das zu Recht anzweifeln.
hattest du überhaupt kontakt mit dem AG? es klingt so als wärst du einfach arbeiten gegeangen vollzeit und nun bv. wusste der AG dass du schwanger bist? habt ihr nicht vor arbeitsantritt kommuniziert?
ob und wie bedarf da ist ist egal. dein vertrag lebt auf und du musst ihn erfüllen. ist dein kind vollzeit betreut? also dass du ohne bv hättest den vertrag vollumfänglich hättest erfüllen können?
von
mellomania
am 11.05.2019, 12:01
Antwort auf:
Wie gehe ich weiter vor?
Ja ich hatte Kontakt mit meinem Arbeitgeber,einmal wo ich von der erneuten Schwangerschaft erzählte habe (hatte ihn da gefragt ob er da noch was von mir benötigt) und dann wo ich das BV persönlich abgegeben habe. Aber sie hat es anscheinend nicht gelesen, sonst hätte mich der Steuerberater ja nicht noch auf Elternzeit gemeldet im April. Ja mein 1. Kind ist vormittags im Kindergarten und nachmittags wäre meine Mutter da gewesen.
von
Mamalisa
am 11.05.2019, 12:11
Antwort auf:
Wie gehe ich weiter vor?
Ich vermute mal das BV lag dem AG vor? Auch das ihr ja sicherlich im Vorfeld mit einander gesprochen habt. Du wirst ja nicht einfach so gar nichts gemacht haben. Dann sollte das jetzt seinen Weg gegen. Wer das BV jetzt ausgestellt hat spielt zum derzeitigen Zeitpunkt keine Rolle. Denn der AG hat es ja bisher nicht angezweifelt.
Ob Bedarf an VZ-Kräfte besteht kann dir egal sein. Dein Vertrag gilt seit dem 1.04ten wieder, der AG kann sichvaktuell nicht kündigen, also völlig egal. Schon das der das erwähnt zeigt eher das da wer sitzt der keinen echten Plan hat. Mein Rat wäre, such das Gespräch direkt mit dem AG. Der soll um sich um eine schnelle Regelung kümmer. Immerhin musst du auch solange ohne Geld auskommen was gar nicht geht.
von
Felica
am 11.05.2019, 12:20