lieblingsstudent
Hallo! Ich plane als Vater meine Elternzeit in zwei Teilen zu nehmen. Einen Monat gleich zur Geburt unseres Kindes (Ende Mai 2018) und dann später noch einmal zwei oder drei Monate, wenn unser Kind 10 Monate alte ist. Wie teile ich dies dem Arbeitgeber richtig mit? Muss ich jetzt bereits mit der Angabe der ersten Elternzeit ab Geburt einen Monat auch den genauen Zeitraum des zweiten Teils der Elternzeit angeben? Oder reicht darauf hinzuweisen, dass irgendwann im Frühjahr 2019 eine zweite Elternteilzeit geplant ist ohne jetzt genau zu wissen, wann genau dis ist? Vielleicht gibt es eine Formatforlage für das formlose Schreiben? Vielen Dank für die Antwort! Lieblingsstudent
Hallo, das müssen Sie direkt bei der Geburt verbindlich mitteilen. Ich rate, auch wenn das hier umstritten ist, dazu, Lebensmonate zu nehmen (es gab schon häufiger Ärger mit der EG-Stelle, wenn man das nicht getan hat Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn ...
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