Nicole S.
Ich möchte bei meinem Arbeitgeber einen Antrag auf vorzeitige beendigung der elternzeit stellen da ich auf sozialgeld angewiesen bin seit das elterngeld ausgelaufen ist. Mein Mann befindet sich in Ausbildung. Meine Sachbearbeiterin wies mich darauf hin, daß ich in diesem Fall einen Anspruch auf Verkürzung habe. Ist das richtig? Meine elternzeit würde bis Ende Oktober 2016 laufen. Ich habe vorher 35 Stunden die Woche gearbeitet und würde gerne 30 Stunden arbeiten auch nach Oktober nächsten Jahres geht das oder muss ich dann wieder so arbeiten wie vor der ss? Mfg nicole
Hallo, den Anspruch auf beendigung halte ich für fragwürdig, es sei denn, die wirtschaftl. Situation hat sich geändert. Warum bleiben Sie nicht in EZ u arbeiten TZ? Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
wenn Du nur bis zu 30 Std die Woche arbeiten willst, dann beende die EZ NICHT!!! Sondern beantrage beim AG das du innerhalb der EZ Teilteit bei ihm arbeitest. Das ist möglich. Dein 35 Std Vertrag bleibt dann erhalten und ruht weiterhin. Wenn die EZ vorbei ist, kannst Du dann immer noch eine Änderungskündigung bei dem 35 Std Vertrag machen. Wenn dein Ag keine Teilzeitstelle hat oder nicht will, soll er dir das schriftlich geben. Sofern Du Anspruch auf Arbeitslosengeld1 hast, Du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst, bekommst Du dann ALG1 in Höhe der Teilzeitstelle. In deinem Falle also ALG1 für die 30 Std wenn es dabei bleibt. Vorteil, Du musst eben den alten Vertrag jetzt nicht schon dauerhaft ändern, und du hast weiterhin Kündigungsschutz. der Sachberater hätte dich IMO auch darauf hinweisen sollen.
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