enibas10
Hallo Frau Bader, mein Mann hat in seiner Elternzeit (1 Monat) in Teilzeit weitergearbeitet. Nun kam der Elterngeldbescheid und wir kommen mit der Berechnung nicht klar. Nun die Fragen: 1. Ist es korrekt das der Firmenwagen auf das Netto-Erwerbseinkommen mit vollem Betrag (390 Euro) angerechnet wird? Der PKW wird versteuert und der Wert des Autos steht uns ja nicht als Geld zur Verfügung. 2. Mein Mann ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge für KV und PF wurden nun nicht vom Bruttolohn abgezogen. Bei meiner Elterngeldberechnung wurden alle Versiocherungsbeiträge vom Bruttolohn abgezogen und der Nettolohn war so um einiges niedriger... Bei meinem Mann eben nicht, obwohl er die Beiträge zahlen muss. Kurz gesagt, der Netto-Verdienst lt. Elterngeld-Bescheid ist viel höher als unser tatsächlicher Netto-Verdienst und nun fällt das Elterngeld niedriger aus. Können Sie uns hier weiterhelfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist? Vielen Dank. enibas10
Hallo, 1. Ja, da er ein geldwerter Vorteil ist 2. Das verstehe ich auch nicht Ich würde deshalb auf jeden Fall Widerspruch einlegen, schadet ja nicht. Viele Grüße, NB
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