Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie errechnet sich das Elterngeld?

Frage: Wie errechnet sich das Elterngeld?

Mylena2016

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Guten Tag, Wir haben bereits zwei Kinder (1jahr, 3jahre) ich bin nach der letzten Elternzeit 1 Monat arbeiten und dann leider erkrankt. Beziehe nun Krankengeld. Nun wünschen wir uns aber noch ein Kind. Heißt ich würde ggf. dann von der Erkrankung in ein Beschäftigungsverbot übergehen. Aber wie würde sich dann das Elterngeld berechnen? Ich habe 2 Monate volles Gehalt bekommen und dann aktuell 8 Monate Krankengeld. Steht mir überhaupt etwas zu? Vielen lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Erkrankung geht dem Beschäftigungsverbot vor. Das bedeutet, dass ein Beschäftigungsverbot erst ausgesprochen werden sollte, wenn die Erkrankung völlig ausgeheilt ist. Grundsätzlich zählt für die Berechnung des Elterngeldes die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld und mit Bezug von Elterngeld eines vorherigen Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat. Monate mit Krankengeld wegen einer Erkrankung, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, werden mit 0 Euro angesetzt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Solange du krank bist, zählt kein BV der Welt. Und für das neue Elterngeld zählen wieder die 12 Monate vorher. Mutterschutz Monate werden ausgeklammert, Monate mit Krankengeld zählen mit 0€. Also Rat erst gesund werden, dann Babyplanung . Elterngeld wird sonst geringer


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