Svellanie
Lieber Frau Bader, ich sitze zur Zeit über meinen Antrag für Elterngeld und bin etwas überfordert. Zu meiner Situation: Mein ET ist am 01.07. und ich habe eine Festanstellung in Vollzeit. Für mich steht fest, dass ich nicht mehr zu meinem AG zurück kehren möchte und mir deshalb nach einem Jahr einen neuen Job suchen möchte. Um die 3monatige Kündigungsfrist zu umgehen, möchte ich 2 Jahre Elternzeit beantragen, aber aufgrund unserer finanziellen Situation nur 1 Jahr Basiselterngeld. Mein Mann ist auch bereit in Elternzeit zu gehen und würde dann die restlichen Monate übernehmen, falls ich bereist vor Ablauf des ersten Jahres einen neuen Job finde Zu meinen Fragen: Ist es möglich meinen Elterngeldbezug an ihn abzutreten? Wenn ich bspw. 12 Monate Basiselterngeld beantrage, dann aber nur 10 Monate nehme, können wir den Antrag doch einmal ohne Angabe von Gründen ändern und 10 Monate auf mich und 4 auf ihn schreiben lassen, richtig? Das der AG 7 Wochen vorher informiert werden muss ist uns bewusst. Was passiert mit meiner bereits beantragten Elternzeit beim AG? Wenn ich nach einem Jahr einen neuen Job habe, kann ich dann weiterhin die restlichen 2 Jahre flexibel nehmen oder ist mein Anspruch, zumindest für das zweite Jahr, damit erloschen? Wann beginnt die Elternzeit? Das Elterngeld beginnt bereits ab der Geburt und wird mit dem Mutterschaftsgeld sowie dem AG-Anteil verrechnet, sprich zusammen würden wir ab Geburt 14 Monate Basiselterngeld bekommen. Beginnt die Elternzeit erst ab dem Mutterschutz? Also am 01.09.? Darf ich denn in der Elternzeit (ohne EG-Bezug), soviel arbeiten wie ich will oder ist es auch noch auf 30h begrenzt? Was bedeutet Elternzeit eigentlich? Wenn ich 2 Jahre beantrage und nicht gleich in Anschluss an meinen Elterngeldbezug (nach einem Jahr) einen passenden Job finde, was kommt dann auf mich zu? Ich weiß dass ich noch angestellt bin, aber hat diese Stellung "in Elternzeit" noch andere Konsequenzen? An sich könnten folgende Szenarien zutreffen: 1: Nachfragen ob mein AG zur Zeit eine Stelle frei hat (VZ oder TZ). 2: Falls nicht, einen Job bis zu 30h annehmen (mit Zustimmung des AG's) 3: kündigen und kein Arbeitslosengeld für 3 Monate erhalten 4: kündigen und einen neuen Job beginnen Kann man die Elternzeit einfach so unterbrechen / abbrechen oder bin ich dann daran gebunden? Entschuldigen Sie die vielen Fragen, ich versuche im Moment nur zu ermitteln, was das Beste für mich und meine Familie ist.
Hallo, wenn Sie Elternzeit beanspruchen, ist dies für Sie verbindlich, Sie können es nicht einfach verkürzen oder unterbrechen. Hier gibt es wenige Ausnahmen zu, zum Beispiel die Geburt eines neuen Kindes oder der Arbeitsverlust des Partners, was hier alles nicht zutrifft. Beim Elterngeld ist das weniger problematisch, da könnte man den Antrag ändern auf Ihren Mann. für Siam vorteilhaft ist es natürlich, wenn sie entweder Teilzeit bei ihrem alten Arbeitgeber oder einem anderen während der Elternzeit finden. Hierzu bedarf es aber der Zustimmung des Arbeitgebers. Ich würde erst mal mit ihm reden, was bei ihm grundsätzlich machbar ist. Wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen, muss er Sie während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigen. Liebe Grüße NB
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