Anuschka1978
Guten Tag! Ich bin seit dem 1.1.2017 (nebenberuflich) selbstständige Tagesmutter. Ich bekomme ein Bruttogehalt vom Jugendamt ausgezahlt und muss alles selbst versteuern. Mein zu versteuerndes Einkommen ist abzüglich einer Betriebskostenpauschale. Im kompletten Jahr 2016 habe ich Elterngeld bezogen. Mein Sohn ist Ende 2015 geboren. Ende September kommt nun mein zweites Kind zur Welt. Ich werde bis zum 1.9. hoffentlich arbeiten können. Meine Frage: - zählen die Monate Januar 2017- (bestenfalls einschließlich) August 2017 für das Elterngeld? - von welchem Betrag muss ich ausgehen? Bruttogehalt? oder einem daraus resultierenden Nettoverdienst? oder vom zu versteuernden Einkommen (was ca. 800€ weniger ist) - oder bekomme ich überhaupt kein Elterngeld? bzw. nur die 300€ - ab wann wird Elterngeld in meinem Fall gezahlt? da ich ja selbstständig bin, habe ich ja keinen Mutterschutz und bekomme somit auch ein Mutterschutzgeld. - bekomme ich für mein 1. Kind auch die Zulage? Danke
Hallo, es zählen die Einkünfte der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Bei Selbstständigen das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, welches Sie ja nicht haben. Das Elterngeld wird dann ab Geburt bezahlt, bis zum dritten Geburtstag des ersten Kindes mit den Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB
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