Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei Verschiebung des Geburtstermines nach

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei Verschiebung des Geburtstermines nach

imdpl

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Hallo, was passiert mit Urlaub bei folgendem Fall: Errechneter Entbindungstermin war der 30.08.2015. Tatsächlicher Geburtstermin war der 20.08.2015. Der Mutterschutz begann am 20. Juli 2015. Vor dem Mutterschutz wurde ab dem 18. Juni Urlaub genommen. Der errechnete Mutterschutz endete am 26. Oktober. Jetzt lese ich überall, das der Mutterschutz, der vor der Entbindung "fehlt" auf den Zeitraum nach der Entbindung übertragen wird. Wie wirkt sich die Verschiebung des Mutterschutzes auf den genommenen Urlaub aus? Vor der Entbindung wurde z.B. an zwei Tagen die Woche gearbeitet. Der Arbeitgeber berechnet den Jahresurlaub (Anspruch 30 Tagen) für den Zeitraum Jan. - Okt. mit 10 Tagen. Können Sie mir sagen, wie sich der Urlaub korrekt berechnet, bzw. ob durch die Verschiebung des Geburtstermin nach vorne ein Resturlaubsanspruch aufgebaut hat. Es ist davon auszugehen, dass der Urlaubsanspruch von 10 Tagen komplett vor der Entbindung genommen wurde. Variante A: Wäre der Mutterschutz mit Geburtstermin 20.08. berechnet worden, hätte die Arbeitnehmerin am 9. Juli, 13. Juli und 18. Juli keinen Urlaub mehr nehmen müssen, sondern wäre schon in Mutterschutz gewesen = 3 Tage Resturlaub Variante B: Durch die Verschiebung des Mutterschutzes nach hinten ( 26. Oktober + 10 Tage) muss der Monat November bei der Urlaubsberechnung herangezogen werden muss. Was ein Neuberechnung des Jahresurlaub bedeutet. Dieser liegt dann bei 11 Tagen = 1 Tag Resturlaub Variante C: Die Arbeitnehmerin hat keinen Anspruch auf Resturlaub. Durch die Verschiebung des Geburtstermines entsteht kein veränderter Anspruch. Die Berechnung des Jahresurlaubes mit 10 Tagen ist korrekt und da diese komplett vor der Geburt genommen wurden ist der Anspruch abgegolten. Es würde mich freuen, wenn Sie mir meine Frage beantworten könnten und mir erklären , ob Variante A, B oder C korrekt ist. Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe. Christine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, warum so kompliziert? Betrachten Sie jeden Monat für sich. Jeden Monat, in dem Sie nicht an allen Tagen in EZ waren, erwerben Sie 1/12 Urlaubsansprüche. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Es kommt natürlich nur Variante C in Frage. Wie kommst Du auf Variante B? Der Mutterschutz wird doch wegen einer 10 Tage früheren Geburt nicht verschoben.


desireekk

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Hallo exakt Variante B ist richtig. Mutterschutz, der vor der Geburt durch verfrühte Geburt "verfällt" wird hinten angehängt. Da durch den verlängerten Mutterschutz dieser nun in den November hineinragt, besteht auch noch Urlaubsanspruch für November. Variante C war mal ganz früher der Fall. Gruss D


malini

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Der Mutterschutz bleibt gleich: er wird ab Geburt mit 8 Wochen gerechnet und die 10 Tage, die vorher gefehlt haben, werden hinten angehängt. Er endet also am 26.10.


chrissicat

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Wenn der tatsächliche Geburtstermin vor dem ET ist, ändert sich die Urlaubsberechnung nicht! Wird das Kind früher als errechnet geboren, hängt sich die Mutterschutzfrist, die vorher fehlt, an die Schutzfrist nach dem tatsächlichen Geburtstermin dran. D.h. bei ET 30.8. wurden ursprünglich 8 Wochen nach 30.8. berechnet, bei Geburt am 20.8. bleibt die Berechnung bei 8 Wochen nach dem 30.8. - vor dem tatsächlichen Geburtstermin war die tatsächliche Schutzfrist dann kürzer, anschließend aber länger - an der ursprünglichen Berechnung ändert sich aber nichts. Anders würde es aussehen, wenn das Kind nach ET geboren würde, dann wäre die Schutzfrist nach Entbindung auch tatsächlich exakt 8 Wochen und ggf. würde sich dadurch ein höherer Urlaubsanspruch ergeben. Die Mutterschutzfrist vor der Geburt wird nicht im Nachhinein korrigiert. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten muss natürlich die 12-wöchige Schutzfrist nach Geburt berücksichtigt werden.


sternenfee75

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Richtig ist, das die fehlenden Tage von vor der Geburt hinten drangehangen werden, aber es bleibt trotzdem beim gleichen Ende des Mutterschutzes. Der Termin hätte sich nur verschoben bei längerem Mutterschutz( Frühchen, Mehrlinge, oder Geburt nach ET).Dadurch ändert sich auch nichts am Urlaubsanspruch in eurem Fall.


Andrea6

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Ich weiß nicht, woher Du Deine Informationen hast, aber bei einer Geburt 10 Tage vor ET bleibt es bei den ursprünglich angegebenen Daten im Mutterschutz. Es geht ja auch gar nichts verloren, sondern der Mutterschutz beträgt nach wie vor 14 Wochen. Es war im Gegenteil früher so, daß die "verlorene" Zeit, falls das Kind einige Tage vor ET kam, eben NICHT hinten dran gehängt wurde (man hatte nur 8 Wochen nach der Geburt, unabhängig vom tatsächlichen Datum): das ist mittlerweile (2006?) anders. Der Mutterschutz der AP geht also vom 20. Juli bis 26. Oktober: 14 Wochen.


desireekk

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ich hatte es so verstanden dass sie 8 Wochen nach der tats. Geburt gerechnet hatte. Gruss D


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