sarah1.2.3
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich meines elterngeldes. Ich bin im Feb 2013 Mutter geworden, habe ein Jahr elternzeit und Geld beantragt, müsste also im feb 2014 wíeder arbeiten gehen. ich habe vor dem ersten Geld Vollzeit gearbeitet.bin jetzt wieder schwanger, erwarte mein 2. Kind im Juni 2014. wie berechnet sich das elterngeld, wenn ich bis dahin nicht mehr arbeiten werde, sondern meine elternzeit bis dorthin verlängere.
Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Bei nur einem genommenen Jahr muss der AG nicht verlängern. Er kann, aber das wäre reine Kulanz. Die Zeit zwischen 1. Geb. und Beginn neuer Mutterschutz geht als Nullrunde mit in die Berechnung und zieht das Elterngeld nach unten wenn Du nicht arbeiten gehst. Alle Monate vor dem ersten Geb. von Kind 1 werden durch das alte Gehalt ersetzt. Geschwisterbonus bekommst Du beim 2. auch. 10% vom Elterngeld
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