Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich das Elterngeld bzw das Gehalt im Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie berechnet sich das Elterngeld bzw das Gehalt im Beschäftigungsverbot

Else123

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 11. Ssw und erst seit August 2014 Berufstätig. Ich habe von August bis Oktober nur eine 50% Stelle gehabt und seit November 100%. Jetzt werde ich vermutlich aufgrund von ständigen Komplikationen ein Beschäftigungsverbot erhalten. Meine Frage ist nun werde ich dann das volle Gehalt erhalten da ich ja zuletzt Vollzeit gearbeitet habe? Oder rechnet sich das dann aus den letzten Monaten zusammen? Fließt das Gehalt während des BV in die Berechnung des Elterngelds mit ein? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei Komplikationen wäre eine Krankschreibung das richtige Mittel, kein Beschäftigungsverbot. Unabhängig davon bekommen Sie den Lohn, den sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden, also den vollen Lohn. Liebe Grüße NB


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