Natascha1991
Guten Tag, ich hoffe sie können mir helfen!! Der Mutterschutz beginnt jetzt am 21.09.2014. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 02.11. 2014. Frage nun zwecks einem Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber. Ich möchte gerne zwei Jahre Elternzeit beantragen (zwecks Kündigungsschutz) und nach einem Jahr wenn es mit dem Krippenplatz klappt (erfahren wir erst im Februar) Teilzeit anfangen zu arbeiten. Nachdem ich allerdings meinen Resturlaub von 13 Tagen genommen die habe. Also anschließend an einem jahr den Resturlaub und dann teilzeit anfangen. Wie kann ich das berechnen mit dem voraussichtlichen ET Termin? Und ab Mutterschutzende oder ab Geburt an? Was ist mit dem dritten Jahr? Kann ich das aufheben, wann habe ich darauf Anspruch? Wie formuliere ich das Ganze?? Ich hoffe ich habe es verständlich rüber gebracht Liebe Grüße Natascha
Hallo, die Elternzeit schließt sich an den Mutterschutz an. Da die Antragsfrist sieben Wochen beträgt, müssen Sie, wenn das Kind eine Woche alt ist, beim Arbeitgeber einen verbindlichen Antrag stellen. Am besten beantragen Sie erst einmal zwei Jahre. Dann haben Sie ein Anspruch auf Verlängerung für das dritte Jahr und können in Teilzeit arbeiten. Liebe Grüße, NB
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