Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie beantrage ich erneut Elternzeit?

Frage: Wie beantrage ich erneut Elternzeit?

melinchen2016

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Guten tag Frau Bader Es geht darum das ich im Juli 2016 mutter wurde und habe dann bis September 2017 Elternzeit beantragt. Jetzt bin ich erneut Schwanger und wie beantrage ich die Elternzeit neu? Habe ich wieder Kündigungsschutz oder kann mein Chef mich jetzt Kündigen? Und wie läuft das mit dem Elterngeld Dann? Über eine Antwort würde ich mich sehr Freuen. Lg Melinchen2016


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


mellomania

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hi, erstmal dem AG die neue Schwangerschaft mitteilen und die laufende elternzeit auf einen tag VOR dem neuen Mutterschutz (steht auf der Bescheinigung) kündigen. den rest, der dir dann zurückgespielt hast, kannst du dann später nehmen. wenn du es so machst, erhälst du den vollen mutterschutzsatz des AG und nicht nur den anteil der KK..


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