Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Widerspruchsfrist verstrichen-arbeitszeiten somit genehmigt?

Frage: Widerspruchsfrist verstrichen-arbeitszeiten somit genehmigt?

Lovie

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Hallo Frau Bader, ich hab meinen ez Antrag wie folgt gestellt: Ich melde ez an für Kind a von x bis y und für Kind b von x bis y. Ich beantrage tz in ez ab xx bis yy mit 25 Wochenstunden. Die Betreuung meiner Kinder ist gesichert von x bis y Uhr so dass ich ihnen während dieser Zeiten zur Verfügung stehe. Meinen Rest Urlaub von x tagen beantrage ich wie folgt zu nehmen: von xx bis yy. Bitte bestätigen sie mir dies postalisch. ---_--- Nun hab ich von der Personalabteilung die Bestätigung der ez erhalten, auf den Antrag tz und Rest Urlaub wurde nicht eingegangen. Wenn der AG sich dazu nicht äußert, verstreicht dann eine Widerspruchsfrist (wie lange wäre die?) und meine Anträge gelten als genehmigt?


Mitglied inaktiv

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Du hast kein Anrecht auf Wunschzeiten, auch wenn du die in die EZ Meldung schreibst. Also zB wenn du normal Schichtdienst gearbeitet hast. Ich würde das falls sowas bei dir passieren kann Klären, damit du selbst Sicherheit hast. Sonst kommt dein AG dann, dass er dir ja TZ genehmigt aber du zusehen musst, wie du Betreuung ggf umorganisierst. Auf die Nachlässigkeit eines AG wurde ich persönlich da lieber nicht setzen. Ansonsten hast du Anspruch auf TZ, wenn der Betrieb entsprechend groß ist und keine gewichtigen Gründe gegen sprechen. Das muss er per se nicht bestätigen dann, weil es dir ja zusteht. Ein Grund mehr für mich, das ganz klar abzustimmen und nicht zwei Wochen vorher zu hören, es passt jetzt doch irgendwas nicht. LG Lilly


Lovie

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Hallo Lilke, was du Schreibst, wusste ich. Ich gehe generell davon aus dass es auch diesmal kein Problem geben wird mit den Arbeitszeiten. Ich wollte nur wissen, ob ich im Fall der Fälle bei dieser Konstellation was in der Hand habe. Interessant wird das ganze eh erst nächstes Jahr, hab also noch Zeit.


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