Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Widerruf eines Mietvertrages

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Widerruf eines Mietvertrages

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe vor ca. 1 Woche einen Mietvertrag unterschrieben, von dem ich evtl.zurücktreten möchte. Ist das noch möglich? Wie lange könnte ich dies noch widerrufen? Außerdem habe ich heute einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, von dem ich evtl. auch zurücktreten möchte. Wäre dies ebenfalls möglich? Vielen lieben Dank Tanja


Mitglied inaktiv

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Hi, soweit ich weiß, kannst Du den Mietvertrag nur "anfechten", d.h. aber auch nur, wenn gravierende Gründe dafür existieren, wie z.b. dass Du über diverse Mängel nicht aufgeklärt wurdest (Fenster lassen sich nicht öffnen) oder Irrtümer über verkehrswesentliche Eigenschaften bei Vertragsschluss bestanden. Sonst musst Du erfüllen, bzw.kannst nur kündigen oder auf die Gnade des Vermieters hoffen. Die Kündigung eines AV vor Antritt ist nicht möglich. Widerruf weiß ich nicht, Anfechtung sicher auch nur unter den oben genannten Voraussetzungen. Gruß lindsey


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