Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wertersatz nach Widerruf

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wertersatz nach Widerruf

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Hallo, ich habe über einen Versandhandel ein Babyfon bestellt. Als es ankam, stellte ich fest, dass es deutliche Gebrauchsspuren hatte, habe dies jedoch dem Versand nicht mitgeteilt, sondern es innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt. Jetzt schrieb mir dieser Versand, dass die Wertminderung durch mich eingetreten sein muß, weil sämtliche Ware vor Auslieferung durch zwei Mitarbeiter geprüft wird. Sie werden mir eine Rechnung über den zu leistenden Wertersatz schicken und den Betrag direkt von der Rückerstattung abziehen. Ich haben ihnen nachträglich mitgeteilt, dass das Gerät so bei mir ankam und dies auch der Grund für die Rücksendung war. Daraufhin drohten sie mir gleich mit ihrem Rechtsanwalt zum Thema §§ 186, 187 StGB. Welche Schritte muß ich jetzt meinerseits einleiten, da ich selbstverständlich nicht für etwas bezahlen möchte, was nicht durch mein verschulden eingetreten ist? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, rechtlich keine Frage- es besteht kein Anspruch. Problem ist aber, dass er Zeugen hat (behauptet er), dass die Ware einwandfrei war und Sie wohl keine Zeugen haben, dass dem nicht so war. Somit werden Sie den kürzeren ziehen. Gruß, NB


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