Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Widerruf / Kündigung Kindergarten

Frage: Widerruf / Kündigung Kindergarten

lynnsmum

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. wir haben für unsere tochter kurzfristig einen kiga platz zum 1.5. angeboten bekommen. die einrichtung hat uns vorher gut zugesagt. am donnerstag habe ich den vertrag dort abgegeben und war donnerstag und freitag mit meiner tochter zum reinschnuppern dort. da sind mir dinge aufgefallen die mir nicht gefallen, die ich aber bei der besichtigung nicht gesehen hatte, es hat auch kein erzieher darauf hingewiesen. nun möchte ich meine tochter nicht mehr in diese einrichtung geben. da ich beide verträge abgegeben habe, kann ich in den bedingungen nicht nach sehen. aber ist es möglich vom vertrag wieder zurück zu treten? oder zu kündigen? da morgen der kindergarten auch geschlossen hat, kann ich dort nichts klären sondern erst am mittwoch. wäre nett, wenn sie mir weiter helfen könenn vielen dank lynnsmum


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, pacta sunt servanda- einen geschlossenen Vertrag muss man einhalten. Gleichwohl gibt es sicherlich eine Kündigungsfrist, aber nicht von heute auf morgen. Reden Sie mit der Kindergartenleitung, vielleicht gibt es dort eine Warteliste und die Sache ist unproblematisch. Liebe Grüße, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, wie seiht es mit einem außerordentlich Kündigungsrecht bei Umzug aus. Wir ziehen von Bayern nach Niedersachsen. Da ich auch noch 2 schulpflichtige Kinder habe, ziehen wir erst in den Ferien um. Deshalb soll ich im Kindergarten für August noch Beitrag bezahlen. Wir haben aber nie einen Betreuungsvertrag gesehen oder gar unterschre ...

HAllo Frau Bader nochmal zu unserem Problem mit der Kündigung unseres Kindergartenplatzes. Wir haben keinen Vertrag, was gilt dann???? Viele Grüße Sabine

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hatte meine Frage bereits im "Betreuungs Forum" gestellt und es bekam einen wertvollen Hinweis. Es wäre nett, wenn sie mir bitte einen rechtlichen Hintergrund mitteilen könnten. Es handelt sich um die Kündigung eines KiGa mit dreimonatiger Kündigungsfrist, falls die Stadt keine Doppelzahlung überschneidend für zwe ...

Mein Kind geht seit zwei Monaten in den Kindergarten. Da es nicht schläft und Theater während der Schlafenszeit macht, fordert der Kindergarten die Betreuungszeit ab November (in 2 Wochen!) zu kürzen, nämlich von 9 auf 5,5h (Abholung vor dem Schlafen). Beide Eltern arbeiten (einer Vollzeit/ einer 30h). Oma ebenfalls berufstätig. *Darf der Kin ...

Hallo, darf ein Kindergarten unser Kind "kündigen", da wir "unangenehme" Eltern sind? Unangenehm,da wir alles erfragen und vieles hinterfragen, was die nicht mögen.

Sehr geehrte Frau Bader, es wurde der Kindergartenvertrag seitens des Trägers gekündigt. Es handelt sich nicht um einen kommunalen Kindergarten, wohl aber um einen öffentlichen, staatlich geförderten. Ist für die Anfechtung der Kündigung der Zivilrechtsweg eröffnet oder der zum VG? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

Liebe Frau Bader, wir haben vor 4 Wochen einen Kindergartenplatz für unsere Tochter angenommen mit Start im Februar. Wir haben beide Kopien des Vertrags zur Kita geschickt, jedoch bisher keine unterschriebene Kopie zurück erhalten, lediglich eine Bestätigung des Platzes per Mail. Nun haben wir einen besseren Platz fur November bekommen. Deshalb ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Unser Kind (6) kam im Februar 2022 in den Kindergarten. Zu diesem Zeitpunkt haben wir das Aufnahmeheft unterschrieben. Es geht um das Thema Kinder"smartwatch" - Sie hat seit Weihnachten eine, da sie seither als Vorbereitung für die Schule morgens zumeist alleine in den Kindergarten läuft oder mit dem Fahrrad fährt und ich im Notfall für sie erreic ...